Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Lizenten und Zoll. 
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und -Kassen den Commissariis locorum anvertraut wurde, die 
jenen auch den neuen Tarif nebst Instruktion zuzustellen hatten.“) 
Auch die Zollkassen wurden nach erfolgter Revision unterm 25. Fe— 
bruar 1727 den Steuerräten unterstellt, so daß diese nun Akzise, 
Lizent und Zoll unter sich hatten. 
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Die Neueinrichtung des pommerschen Zollwesens erforderte 
schon deshalb mehr Zeit und Mühe, weil es noch verwickelter und 
vielgestaltiger war. Aus den schwedischen und brandenburgischen 
Rollen und Reglements ein Kompromißwerk herzustellen, wäre bei 
den verworrenen Verhältnissen äußerst schwierig gewesen und hätte 
nicht einmal etwas gutes und zeitgemäßes ergeben. Daher wurde 
bei der Neugestaltung wie schon bei der Egalisierung zwischen 
Stettin und Gartz weniger an die bisherige pommersche Zollver— 
fassung angeknüpft, sondern die nach modernen merkantilistischen 
BGrundsätzen gestaltete neumärkische Rolle zum Vorbild genommen 
und in dieser Richtung sogar noch weiter gegangen. Das Be— 
sttreben, die Verzollung liberal, billig und einfach zu gestalten und 
die Hebung des Kommerziums im Auge zu behalten, beherrschte 
N Königliche Resolution vom 19. September 1726, Art. 16; Reskript der 
Regierung vom 19. Februar 1727. (Stettin, D.⸗A. Lizentf. Hp. Kolberg 88b.) 
dizentinspektoren gab es zu Kolberg, Rügenwalde, Stolp, Dievenow, 
Swine, Uckermünde, ferner einen Schiffsvisitierer zu Peenemünde; 
Treptow wurde von Kolberg aus verwaltet. 1720 war zu Ihnamünde ein 
Lizentvisitator wieder eingesetzt, der auch auf Zoll und Akzise zu achten hatte; 
sein Gehalt, anfangs 1 Rtlr. monatlich, wurde 1723, da die Einnahme noch 
nicht 12 Rtlr. betrug, auf ! / dieser festgesetzt. Ein Gesuch des Magistrats von 
Gollnow, ihn abzuschaffen, da er nur durch Anhalten die Schiffer belästige und 
bon bisher freien Sachen Zoll fordere, wies die Kammer 1722 ab. Etettin, 
D.⸗A. Zolls. Vp. 6). Doch wird er 1727 nicht erwähnt. 
Die Stettiner Lizentverwaltung war offenbar selbständig, sie bestand 
1720 aus dem Oberinspektor Braunsberg (360), dem Kontrolleur Katsch (192) 
und zwei Schiffsvisitierern (d 80 Tlr. Jahrgehalt). 
In Leba, wo nur etwas Holz nach Danzig gegen ein gewisses Ungeld 
ans Amt ausgeschifft wurde, wollte die Kammer gern auch eine Lizenteinnahme 
einrichten (23. September 1718), doch widerriet es der zum Bericht aufgeforderte 
ODberhauptmann v. Grumbkow entschieden, da viel zu wenig einkommen, und 
der Forstfiskus dann auch noch den Holzverkauf verlieren werde (Stargard, 
11. November 1718. Stettin, D.⸗A., Lizents. Hp. Gen. 26 a).
	        
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