Full text: Die Theodicee. (4)

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Anhang I. 
wohl erwogen, nur das gethan, was die Vernunft er 
fordert, so ist man für die kommenden Ereignisse nicht 
verantwortlich, selbst wenn man sie voraussieht. Man 
will diese Uebel nicht, aber man will sie zulassen, um 
eines grösseren Guten willen, was man vernünftiger 
Weise vorziehen muss gegen andere Erwägungen. Dies 
ist der nachfolgende Wille, welcher aus vor 
gehendem Willen sich ergiebt, durch welche man das 
Gute will. Ich weiss, dass Manche, wenn sie von dem 
vorgehenden und nachfolgenden Willen Gottes sprechen, 
unter ersterem den Willen verstehen, welcher will, dass 
alle Menschen errettet seien, und unter dem nach 
folgenden den, welcher in Folge der hartnäckigen Sünde 
will, dass es auch Verdammte gebe. Allein dies sind 
nur Beispiele eines allgemeinem Begriffs und man muss 
aus demselben Grunde sagen, dass Gott vermöge seines 
vorgehenden Willens will, dass die Menschen nicht sün 
digen und dass er vermöge seines nachfolgenden, oder 
scliliesslichen und entscheidenden Willens (welcher sich 
stets verwirklicht) gestatten will, dass die Menschen 
sündigen, da diese Gestattung die Folge von höheren 
Gründen ist. Man kann deshalb mit Recht allgemein 
sagen, dass der vorgehende Wille Gottes auf die Her 
vorbringung des Guten und Verhinderung des Uebels 
gerichtet ist; jeder bittet für sich und gleichsam ab 
gesondert (particulariter et secundum quid [im Beson- 
dern und je nachdem]; Thomas I, qu. 19, Art. 6), je 
nach dem Maasse des Grades jeder Gutes und Uebels; 
dass aber der nachfolgende, oder schliessliclie und ganze 
Wille Gottes auf die Hervorbringung von so viel Gutem 
geht, als man zusammenfassen kann, welche Verbindung 
durch den entscheidenden Willen geschieht und welcher 
auch die Gestattung einiger Uebel und den Ausschluss 
einiges Guten befasst, wie es der beste Plan des Uni 
versums verlangt. Arminius hat in seinem Antiperkinsus 
sehr gut dargelegt, dass der Wille Gottes ein nach 
folgender genannt werden könne, nicht blos in Bezug 
auf das Handeln der Geschöpfe, welches durch den 
Verstand Gottes im Voraus erwogen worden, sondern 
auch in Bezug auf anderes vorgehende göttliche Wollen. 
Indess genügt die Erwägung der erwähnten Stelle bei 
Thomas von Aquino und der Stelle bei Scotus I. Dist. 46,
	        
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