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Anhang I.
wohl erwogen, nur das gethan, was die Vernunft er
fordert, so ist man für die kommenden Ereignisse nicht
verantwortlich, selbst wenn man sie voraussieht. Man
will diese Uebel nicht, aber man will sie zulassen, um
eines grösseren Guten willen, was man vernünftiger
Weise vorziehen muss gegen andere Erwägungen. Dies
ist der nachfolgende Wille, welcher aus vor
gehendem Willen sich ergiebt, durch welche man das
Gute will. Ich weiss, dass Manche, wenn sie von dem
vorgehenden und nachfolgenden Willen Gottes sprechen,
unter ersterem den Willen verstehen, welcher will, dass
alle Menschen errettet seien, und unter dem nach
folgenden den, welcher in Folge der hartnäckigen Sünde
will, dass es auch Verdammte gebe. Allein dies sind
nur Beispiele eines allgemeinem Begriffs und man muss
aus demselben Grunde sagen, dass Gott vermöge seines
vorgehenden Willens will, dass die Menschen nicht sün
digen und dass er vermöge seines nachfolgenden, oder
scliliesslichen und entscheidenden Willens (welcher sich
stets verwirklicht) gestatten will, dass die Menschen
sündigen, da diese Gestattung die Folge von höheren
Gründen ist. Man kann deshalb mit Recht allgemein
sagen, dass der vorgehende Wille Gottes auf die Her
vorbringung des Guten und Verhinderung des Uebels
gerichtet ist; jeder bittet für sich und gleichsam ab
gesondert (particulariter et secundum quid [im Beson-
dern und je nachdem]; Thomas I, qu. 19, Art. 6), je
nach dem Maasse des Grades jeder Gutes und Uebels;
dass aber der nachfolgende, oder schliessliclie und ganze
Wille Gottes auf die Hervorbringung von so viel Gutem
geht, als man zusammenfassen kann, welche Verbindung
durch den entscheidenden Willen geschieht und welcher
auch die Gestattung einiger Uebel und den Ausschluss
einiges Guten befasst, wie es der beste Plan des Uni
versums verlangt. Arminius hat in seinem Antiperkinsus
sehr gut dargelegt, dass der Wille Gottes ein nach
folgender genannt werden könne, nicht blos in Bezug
auf das Handeln der Geschöpfe, welches durch den
Verstand Gottes im Voraus erwogen worden, sondern
auch in Bezug auf anderes vorgehende göttliche Wollen.
Indess genügt die Erwägung der erwähnten Stelle bei
Thomas von Aquino und der Stelle bei Scotus I. Dist. 46,