Das große Reforrngeseh vom Jahre 623.
Das fünfte Buch Mose.
Die nächste größere Gruppe zusammengehöriger Gesetze und Reden
sind die Stücke, die heut im fünften Buch Mose zusammengestellt sind.
Daß wir es bei diesem Buche mit einer ursprünglich selbständigen Schrift
zu tun haben, geht schon aus seinen ersten Worten deutlich hervor. Es
beginnt nämlich mit einer ganz neuen Ueberschrift und zeigt dement
sprechend auch einen ganz neuen Stil: „Dies sind die Worte, die Mose
zu ganz Israel sprach jenseits des Jordan, in der Wüste"; die Situation
wird dabei sowohl geographisch wie geschichtlich genau angegeben. Dem
Verfasser dieser „Rede" ist namentlich der elohistische Bericht über die
Wüstenzeit ganz geläufig; aber gerade weil er alle Einzelheiten aus
diesem Bericht noch einmal wiederholt, hat er offenbar die Absicht, ein
selbständiges Buch zu schreiben, das sich an diesen Vorgänger nur an
lehnen soll.
Solcher Ueberschriften aber finden sich nun noch mehrere hinter
einander. Am Ende der ersten langen Erinnerungsrede heißt es: „Und
nun, Israel, höre die Satzungen und Rechte, die ich euch lehren will,
daß ihr danach tun sollt" (4, 1). Dann folgt noch einmal eine Er
mahnungsrede, und danach beginnt der Text wieder mit einer oder
besser mit zwei selbständigen Ueberschriften, die hintereinandergestellt
sind: „Dies ist das Gesetz, das Mose den Kindern Israels vorlegte. -
Dies sind die Zeugnisse, die Satzungen und Rechte, die Mose den Kindern
Israel bei ihrem Auszug aus Aegypten vortrug, im Ostjordanland, im
Tale gegenüber Baal Peor" (3, 44—46) usw. Und wieder folgt dann
erst eine genaue geographische und geschichtliche Datierung.
Dieser doppelten Ueberschrift folgen dann wieder zwei lange Er
mahnungsreden, die im heutigen Text kunstvoll ineinander verschlungen
sind, sich aber im großen und ganzen leicht von einander ablösen lassen,
weil die eine das Volk in der Einzahl, die andere es in der Mehr
zahl anredet: „Höre, Israel, Jahwe ist unser Gott, Jahwe allein. Und
d u sollst Jahwe, deinen Gott, lieb haben von ganze» Herzen, von ganzer
Seele und ans ganzer Kraft" (6, 4—5), beginnt die eine: die andere
sagt: „Höre, Israel, die Satzungen und Rechte, die ich euch heute vor
trage" usw. (6,1). Dieser Unterschied geht durch die ganze Rede hin
durch, so daß man sie gut in ihre zwei Parallelbcstandteile zerlegen kann.
Nach diesen langen Reden folgt zum dritten Male die Ueberschrift:
„Dies sind die Satzungen und Rechte, die ihr beachten sollt, solange ihr
im Lande lebt" (12, 1). Und nun erst beginnt die lange Reihe von
Gesehen und Bestimmungen, ans die man im heutigen Text elf Kapitel
hindurch hat warten müssen. Sie unifaßt im ganzen etwa 16 Kapitel,
und darauf folgen wieder mehrfache Schlußreden, unter denen plötzlich
wieder eine neue Ueberschrift steht: „Dies sind die Worte des Bundes,