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Literatur.
Sie allgemeine Grundauffassung dessen, was in diesem Hefte steht, die
Dreiteilung des Mosaischen Gesetzes in ältere Gesetze, Neforingesetz von 623
und Priestergesetz von 445, ist Gemeingut der alttestamentlichen Wissenschaft
seit anderthalb Menschenaltern. In allen Einzelheiten aber ist die Forschung
noch ganz im Fluß; und es wird noch eine Unmenge Kleinarbeit nötig sein,
bis hier eine Uebereinstimmung unter den Forschern erzielt sein wird. So
können auch die hier gegebenen Ausscheidungen der einzelnen Berichte nur
de» Anspruch erheben, eine mögliche Lösung der Schwierigkeiten neben anderen
zu geben. Ich hoffe aber, daß die Geschlossenheit und Einheitlichkeit des hier
gezeichneten Geschichtsbildes die Nichtigkeit der zugrunde liegenden Quellen
behandlung zu stützen vermag. Im übrigen darf ich wohl auf ein späteres
Buch über die „Soziale Entwickelung des Volkes Israel"
verweisen, wo in einer für Fachleute geschriebenen Darstellung manches wird
ausführlicher dargelegt und begründet werden können.
In der Zerlegung des heutigen Textes fuße ich durchweg auf den betreffen
den Bänden des Handkommentars zum Alten Testament von Professor
Baensch (2. bis 4. Buch Mose), Steuer naget (5. Buch Mose) und
Kittel (2. Könige 22 und 23) und für die aus den Büchern Esra und
Nehemia zitierten Abschnitte auf E d u a r d Meyer, Entstehung des Juden
tums. Halle. Niemeher. 1895, Namentlich möchte ich die Arbeiten von
Professor Baensch und Eduard M e y c r als besonders anregend und
fördernd nennen.
An teil Stellen, wo es auf eine genaue Erwägung jedes einzelnen Wortes
ankam, habe ich mich bemüht, eine eigene Uebersetzung zu geben. Dort, wo
ich größere Stücke im Wortlaut nur mitteilte, um dein Leser einen Eindruck
von der betreffenden Schrift im ganzen zu übermitteln, ohne daß es doch auf
die besondere Fassung jedes Wortes im einzelnen ankam, habe ich die lleber-
setzungen der genannten Herren im Wortlaut übernommen. Es sind das
namentlich die großen Zitate aus dem fünften Buch Mose, dem Buche der
Könige und aus Esra und Nehemia; der Wortlaut in diese» Zitaten ist also
nicht mein geistiges Eigentum.