Full text: Das sogenannte Gesetz des Mose (5)

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Literatur. 
Sie allgemeine Grundauffassung dessen, was in diesem Hefte steht, die 
Dreiteilung des Mosaischen Gesetzes in ältere Gesetze, Neforingesetz von 623 
und Priestergesetz von 445, ist Gemeingut der alttestamentlichen Wissenschaft 
seit anderthalb Menschenaltern. In allen Einzelheiten aber ist die Forschung 
noch ganz im Fluß; und es wird noch eine Unmenge Kleinarbeit nötig sein, 
bis hier eine Uebereinstimmung unter den Forschern erzielt sein wird. So 
können auch die hier gegebenen Ausscheidungen der einzelnen Berichte nur 
de» Anspruch erheben, eine mögliche Lösung der Schwierigkeiten neben anderen 
zu geben. Ich hoffe aber, daß die Geschlossenheit und Einheitlichkeit des hier 
gezeichneten Geschichtsbildes die Nichtigkeit der zugrunde liegenden Quellen 
behandlung zu stützen vermag. Im übrigen darf ich wohl auf ein späteres 
Buch über die „Soziale Entwickelung des Volkes Israel" 
verweisen, wo in einer für Fachleute geschriebenen Darstellung manches wird 
ausführlicher dargelegt und begründet werden können. 
In der Zerlegung des heutigen Textes fuße ich durchweg auf den betreffen 
den Bänden des Handkommentars zum Alten Testament von Professor 
Baensch (2. bis 4. Buch Mose), Steuer naget (5. Buch Mose) und 
Kittel (2. Könige 22 und 23) und für die aus den Büchern Esra und 
Nehemia zitierten Abschnitte auf E d u a r d Meyer, Entstehung des Juden 
tums. Halle. Niemeher. 1895, Namentlich möchte ich die Arbeiten von 
Professor Baensch und Eduard M e y c r als besonders anregend und 
fördernd nennen. 
An teil Stellen, wo es auf eine genaue Erwägung jedes einzelnen Wortes 
ankam, habe ich mich bemüht, eine eigene Uebersetzung zu geben. Dort, wo 
ich größere Stücke im Wortlaut nur mitteilte, um dein Leser einen Eindruck 
von der betreffenden Schrift im ganzen zu übermitteln, ohne daß es doch auf 
die besondere Fassung jedes Wortes im einzelnen ankam, habe ich die lleber- 
setzungen der genannten Herren im Wortlaut übernommen. Es sind das 
namentlich die großen Zitate aus dem fünften Buch Mose, dem Buche der 
Könige und aus Esra und Nehemia; der Wortlaut in diese» Zitaten ist also 
nicht mein geistiges Eigentum.
	        
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