Full text: Die Arbeitslosigkeit und die Aufgaben der Kommunisten

Alter 
Männer 
Frauen 
16 Jahre 
6 Schilling 
5 Schilling 
18 „ 
9 
7 % 
-21 „ 
14 
12 
-65 ., 
17 
15 
Für ein erwachsenes unterhaltspflichtiges Familienmitglied 
wird eine Unterstützung von 9 Schilling und für ein Kind von 
2 Schilling wöchentlich gewährt. Für erwerbslose Männer, deren 
Familie aus drei Mitgliedern besteht, beträgt die Unterstützung 
im Durchschnitt %—% des Arbeitslohnes. Das Existenz 
minimum einer englischen Familie mit drei Kindern, das auf 
Grund des offiziellen (infolgedessen zu tief gegriffenen) 
Teuerungsindexes des Arbeitsministeriums berechnet wird (1913 
wird zu 100 und der Beginn 1931 zu 150 genommen), beträgt 
55 Schilling wöchentlich. Die Erwerbslosenunterstiitzung fiir 
eine solche Familie beträgt 32 (erwerbsloser Mann) oder 
30 (erwerbslose Frau) Schilling wöchentlich. Alleinstehende 
Minderjährige erhalten eine Unterstützung von 6 (Männer) und 
5 (Frauen) und alleinstehende Erwachsene von 21 Jahren an eine 
solche von 17 (Männer) bzw. 15 (Frauen) Schilling wöchentlich. 
Bulgarien 
Durch Gesetz vom Jahre 1926 wurde in Bulgarien die 
Erwerbslosenversicherung für alle Lohnarbeiter, mit Ausnahme 
der Landarbeiter, der Hausangestellten sowie der Angestellten 
der staatlichen Institutionen und Betriebe, eingeführt. Zum 
Erwerbslosentonds auf Grund dieses Gesetzes haben Arbeiter, 
Unternehmer und Staat zu gleichen Teilen je 1 Lewa wöchentlich 
(1 Lewa beträgt ungefähr 214 Pfennig) zu entrichten. Dabei 
entrichtet der Staat seinen Anteil überaus unpünktlich. Seit 
Ende 1930 hat er 18 Millionen Lewa zu wenig eingezahlt. 
Auf Grund d.eses Gesetzes soll ein versicherter Allein 
stehender 10 Leva und ein Verheirateter 16 Leva täglich (der 
Durchschnittsverdienst in Bulgarien beträgt 60 bis 80 Leva täg 
lich) vom neunten Tage der Erwerbslosigkeit an und auf die 
Dauer von 12 Wochen erhalten, falls der Versicherte 52 Wochen 
beiträge im Laute der letzten zwei Jahre geleistet hat und im 
Arbeitsamt für Erwerbslose be der Kreisinspektion registriert 
war. Jedoch sind laut Verfügung des Arbeitsministeriums ab 
1928 nur jene Erwerbslosen bezugsberechtigt, die ihre Stellung 
im Betrieb aut Grund von Massenentlassungen verloren haben, 
(worunter die Entlassung von nicht unter 50 Prozent aller 
Arbeiter des jeweiligen Betriebes zu verstehen ist). Arbeiter, 
die einzeln entlassen werden, erhalten somit keinerlei Unter 
stützung. Keinerlei Unterstützung erhalten auch die Saison 
arbeiter (Tabakarbeiter. Bauarbeiter usw.) sowie d.ejenigen, 
für die die Unternehmer die den Arbeitern abgezogenen Bei 
träge nicht eingezanlt haben 
Durch diese Verfügung des Arbeitsministeriums ist das 
Gesetz über die Erwerbslosenversicherung, das 1926 eingeführt . 
wurde, faktisch aufgehoben worden. ”
	        
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