Alter
Männer
Frauen
16 Jahre
6 Schilling
5 Schilling
18 „
9
7 %
-21 „
14
12
-65 .,
17
15
Für ein erwachsenes unterhaltspflichtiges Familienmitglied
wird eine Unterstützung von 9 Schilling und für ein Kind von
2 Schilling wöchentlich gewährt. Für erwerbslose Männer, deren
Familie aus drei Mitgliedern besteht, beträgt die Unterstützung
im Durchschnitt %—% des Arbeitslohnes. Das Existenz
minimum einer englischen Familie mit drei Kindern, das auf
Grund des offiziellen (infolgedessen zu tief gegriffenen)
Teuerungsindexes des Arbeitsministeriums berechnet wird (1913
wird zu 100 und der Beginn 1931 zu 150 genommen), beträgt
55 Schilling wöchentlich. Die Erwerbslosenunterstiitzung fiir
eine solche Familie beträgt 32 (erwerbsloser Mann) oder
30 (erwerbslose Frau) Schilling wöchentlich. Alleinstehende
Minderjährige erhalten eine Unterstützung von 6 (Männer) und
5 (Frauen) und alleinstehende Erwachsene von 21 Jahren an eine
solche von 17 (Männer) bzw. 15 (Frauen) Schilling wöchentlich.
Bulgarien
Durch Gesetz vom Jahre 1926 wurde in Bulgarien die
Erwerbslosenversicherung für alle Lohnarbeiter, mit Ausnahme
der Landarbeiter, der Hausangestellten sowie der Angestellten
der staatlichen Institutionen und Betriebe, eingeführt. Zum
Erwerbslosentonds auf Grund dieses Gesetzes haben Arbeiter,
Unternehmer und Staat zu gleichen Teilen je 1 Lewa wöchentlich
(1 Lewa beträgt ungefähr 214 Pfennig) zu entrichten. Dabei
entrichtet der Staat seinen Anteil überaus unpünktlich. Seit
Ende 1930 hat er 18 Millionen Lewa zu wenig eingezahlt.
Auf Grund d.eses Gesetzes soll ein versicherter Allein
stehender 10 Leva und ein Verheirateter 16 Leva täglich (der
Durchschnittsverdienst in Bulgarien beträgt 60 bis 80 Leva täg
lich) vom neunten Tage der Erwerbslosigkeit an und auf die
Dauer von 12 Wochen erhalten, falls der Versicherte 52 Wochen
beiträge im Laute der letzten zwei Jahre geleistet hat und im
Arbeitsamt für Erwerbslose be der Kreisinspektion registriert
war. Jedoch sind laut Verfügung des Arbeitsministeriums ab
1928 nur jene Erwerbslosen bezugsberechtigt, die ihre Stellung
im Betrieb aut Grund von Massenentlassungen verloren haben,
(worunter die Entlassung von nicht unter 50 Prozent aller
Arbeiter des jeweiligen Betriebes zu verstehen ist). Arbeiter,
die einzeln entlassen werden, erhalten somit keinerlei Unter
stützung. Keinerlei Unterstützung erhalten auch die Saison
arbeiter (Tabakarbeiter. Bauarbeiter usw.) sowie d.ejenigen,
für die die Unternehmer die den Arbeitern abgezogenen Bei
träge nicht eingezanlt haben
Durch diese Verfügung des Arbeitsministeriums ist das
Gesetz über die Erwerbslosenversicherung, das 1926 eingeführt .
wurde, faktisch aufgehoben worden. ”