Full text: Die Arbeitslosigkeit und die Aufgaben der Kommunisten

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Deutschland 
1. Die normale Erwerbslosenversiclierung 
Sämtliche Lohnarbeiter, die krankenversicherungspflichtig 
sind, unterliegen der Erwerbslosenversicherung, falls ihr Ver 
dienst nicht über 3600 Mark für Arbeiter und 8400 Mark für 
Angestellte beträgt Aus dem Kreise der Versicherten aus 
geschlossen werden: 
a) in der Landwirtschaft Tätige (falls die Arbeiter und 
Arbeiterinnen nicht einen einjährigen Kollektivvertrag 
abgeschlossen haben), in der Fischerei und in der Forst 
wirtschaft Tätige; 
b) Lehrlinge, 
c) Arbeiter schulpflichtigen Alters; 
d) Arbeiter, die unter 24 Stunden wöchentlich arbeiten (je 
doch nicht in Form von Kurzarbeit) oder die unter acht 
Mark wöchentlich verd'enen: 
e) Jene, die im Unterstützungswesen für Erwerbslose ar 
beiten: 
f) Vermittler, die Heimarbeit vergeben; 
g) Gelegenheitsarbeiter. 
Die Versicherten und die Unternehmer leisten zusammen 
einen Beitrag von 6% Prozent des wöchentlichen Grundlohnes, 
und zwar je 50 Prozent der Gesamtsumme von beiden Seiten. 
Der Staat leistet keinerlei Beiträge. Er gewährt lediglich im 
Falle unzureichender Mittel des Erwerbslosenfonds, der aus den 
Beiträgen der Arbeiter und Unternehmer gebildet wird, Zu 
schüsse zur teilweisen Deckung des Defizits auf Grund eines 
Parlamentsbeschlusses oder eines Erlasses des Präsidenten der 
Republik laut Artikel 48 der Verfassung 
Die Versicherten gliedern sich in 11 Klassen je nach dem 
Arbeitslohn. Der Verhältnissatz der Unterstützung zum Grund 
lohn wird nach den einzelnen Klassen wie folgt festgelegt: 
Klasse Wochenlohn Grundlohn Versicherungssatz in 
in Mark 
(Durchschnitt) 
Prozenten zum 
Grundlohn 
1 
bis 10 
8 
75 = 6 Mk. wöchentlich 
2 
10—14 
12 
65 
3 
14—18 
16 
55 
4 
18—24 
21 
47 
5 
24—30 
27 
40 
6 
30—36 
33 
40 
7 
36—42 
39 
37,5 
8 
42—48 
45 
35 
9 
48—54 
51 
35 
10 
54—60 
57 
35 
11 
über 60 
63 
35 = 22.05 Mk. wöchentlich
	        
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