Full text: Die Arbeitslosigkeit und die Aufgaben der Kommunisten

Für unterhaltspflichtige Familienmitglieder werden zusätz 
lich 5 Prozent des Grundlohnes, im Höchstfall für 5 unterhalts 
pflichtige Familienmitglieder gewährt. Die Gesamtsumme darf 
folgende Sätze nicht übersteigen: 
Lohnklasse Höchstunterstützung in Prozenten 
zum Grundlohn 
1—2 80 
3 75 
4 72 
5—6 65 
7 62.5 
8—11 60 
Unterstützungsberechtigt sind die versicherten Arbeiter und 
Arbeiterinnen, die das 16. Lebensjahr erreicht haben, falls sie 
■während der letzten zwei Jahre mindestens 52 Wochen in ver- 
sicherungspflichtiger Arbeit standen. Der Bezug der Unter 
stützung beginnt für die verschiedenen Erwerbslosengruppen 
vom dritten bis zum 14. Tage der Erwerbslosigkeit an und 
dauert 26 Wochen (in besonderen Fällen kann die Unterstützungs 
dauer auf 39 Wochen verlängert werden). Versicherte, d e 
weniger als 26 Wochen Beiträge geleistet haben, sind nicht 
unterstützungsberechtigt. Diejenigen, die 26 bis 52 Wochen 
Beiträge entrichtet haben, erhalten in den Lohriklassen 7 bis 11 
nur den Unterstützungssatz einer niedrigeren Lohnklasse, in 
der Klasse 11 z. B statt 22.05 M. lediglich 17.85 M. usw. 
2. Die Kriseuiursorge 
Einige Erwerbslosengruppen werden nach Ablauf der Be 
zugsfrist der normalen Unterstützung der Krisenfürsorge über 
wiesen. Krisenfürsorge wird auf die Dauer von 32 Wochen ge 
währt, für Erwerbslose über 40 Jahre kann sie auf -15 Wochen 
verlängert werden. Für Erwerbslose, die unterhaltspflichtige 
Familienmitglieder haben, ist in den Lohnklassen 1 bis 5 der 
Krisenunterstützungssatz derselbe wie in der normalen Erwerbs 
losenversicherung. Erwerbslose der Lohnklasse 6 erhalten Krisen 
unterstützung in Höhe der Klasse 5 der normalen Erwerbs 
losenversicherung, in den Lohnklassen 7 und 8 in Höhe der 
Klasse 6 und in den Lohnklassen 9 bis 11 in Höhe der Klasse 7 
der normalen Erwerbslosenunterstützung. 
Erwerbslose ohne unterhaltspflichtige Familienmitglieder 
erhalten in Lohnklasse 5 als Krisenunterstützung den Satz der 
Lohnklasse 4 der normalen Erwerbslosenunterstützung, in 
Klasse 6 bis 11 jeweils eine Stufe niedriger als die Krisen- 
untersttitzungsempfänger mit unterhaltungspflichtigen Familien 
mitgliedern. Falls die Erwerbslosen irgendein Einkommen 
beziehen, wird die Unterstützung gekürzt. Die Mittel zur 
Gewährung der Krisenfiirsorge werden zu vier Fünfteln aus 
Beiträgen der Regierung und einem Fünftel aus Beiträgen der 
Stadt- bzw. Landgemeinden aufgebracht. Erwerbslose, die aus 
der Krisenfürsorge ausgesteuert werden, können noch kurze 
Zeit die Wohlfahrtsunterstützung der Stadt- bzw. Landgemeinden 
in geringer Höhe erhalten. 
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