1
f
k>
Lediglich in der Sowjetunion weist der Arbeitslohn eine
ständige Zunahme auf, ebenso wie der Verbrauch der breitesten
werktätigen Massen der Stadt- und Landbevölkerung an lebens
wichtigen Bedarfsgegenständen mit jedem Tage mehr zunimmt.
In diesem Herbst ist eine gewaltige Zunahme der Zahl der
Erwerbslosen in allen kapitalistischen Ländern und besonders
in den Ländern Zentral- und Osteuropas (Deutschland, Oester
reich, Polen, Ungarn, Lettland, Rumänien usw.) im Zusammen
hang mit der Verschärfung der Wirtschaftskrise in diesen
Ländern (Bankrott von bedeutendsten Banken sowie von
Industrie- und Handelsunternehmungen) zu erwarten.
Lediglich in der Sowjetunion gibt es nicht nur keine
Erwerbslosigkeit, sondern es mangelt sogar an Arbeitskräften.
Die Haltung der 91. und der
Amsterdamer Internationale zur
Erwerbslosenversicherung und
zum Lohnabbau
Unter dem Einfluß der ungeheuren tiefgehenden Un
zufriedenheit der breiten werktätigen Massen über die fort
währende Senkung des Lebenshaltungsniveaus sowie unter dem
Druck der einfachen Mitgliedermassen der sozialdemokratischen
Parteien und der reformistischen Gewerkschaften haben die II.
und die Amsterdamer Internationale eine gemeinsame Kom
mission zur Prüfung der Probleme der Weltwirtschaftskrise
und der Erwerbslosigkeit geschaffen.
Diese Kommission tagte am 21. und 22. Januar 1931 in
Zürich. Sie veröffentlichte eine Plattform, die die notwendigen
Maßnahmen behandelt, die ergriffen werden müßten, um
einen Ausweg aus der Krise zu finden. Dieses Mani
fest ist nicht nur vor seiner Bestätigung durch die beiden oben
genannten Internationalen in vollem Wortlaut in der „inter-
natio'nalen Information“ der II. Internationale veröffentlicht
worden, sondern Auszüge aus ihm betreffs Arbeitslohn und
Erwerbslosenversicherung sind in der gesamten Presse der
Sozialdemokratie und der reformistischen Gewerkschaften
sowie auch in der bürgerlichen Presse erschienen.
Diese „radikale“ Plattform ist nicht nur vom Exekutivkomitee
der II. Internationale bestätigt worden. Vielmehr ging diese in
einem Punkte noch weiter. Die Plattform enthält eitlen Punkt
über die Einführung der 5-Tage-Woche (40-Stunden-Woche),
wobei nicht gesagt wurde, daß die 5-Tage-Woche keinen Lohn
abbau nach sich ziehen darf. Die II. Internationale hat in ihrem
Beschluß, der die von der Züricher Kommission ausgearbeitete
Plattform bestätigt, die Notwendigkeit der Einführung der
5-Tage-Woche ohne Lohnverkürzung betont, d. h„ sie hat fak
tisch die Losung wiederholt, die von allen Sektionen der Kom-
rintern und der RGI. am 25. Februar 1931 zum Internationalen
Kampftag gegen die Erwerbslosigkeit auf gestellt wordea Ist. **