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Nr. 454. — 12. Juni 1739.
Und weil auch die Antworten und Berichte derer Regierungen
und anderer Collegiorum an den Herrn von Cocceji in solchen
Fällen, wann es schon Privat-Parteisachcn betrifft, unter dem
Namen der Herrschaft-Sachen laufen und also portofrei passiren
sollen, so würde auch das Königliche Post-Interesse darunter leiden.
454. Bericht der zur Untersuchung des preußischen Hustizwcsens
verordneten Commission.
Königsberg, \2. Imin 1759.
Attsf., gez. Schlichen, Kunheim, Panli, Iorck, fester. — li. ü. X. 1 vl. 11».
Mängel des Justizwesens in Preußen.
Nachdem auf den von E. K. M. höchsten Person unterm
4. Martii 1738 an Dero hiesige Regierung ergangenen . . Befehl,')
daß wir, die Wirklich Geheimte Etntsräthe Kanzler Graf von
Schlieben und von Kunheim nebst dem nachhero mit Tode ab
gegangenen Wirklich Geheimten @tat§=i\Iinisti-e Freiherrn von
Bülow nach Maßgebung der deshalb an E. K. M. Teutsche Pro
vinziell ergangenen Verordnung") alle Ober- und Unter-Justiz-
Collegia in diesem Königreich Preußen untersuchen, was dabei zu
verändern und zu verbessern nöthig, sofort angeben, alle Mißbräuche
abstellen und hiernächst davon berichten sollten, E. K. M. ferner
durch ein Generalausschreiben allen Aemtern und Collegiis auf
zugeben geruhet haben, sowohl die bishero etwa eingeschlichene
Mißbräuche und Mängel als auch, was sie zu derselben Abstellung
und überhaupt zur Verbesserung der Justiz an die Hand zu geben
wüßten, sonder Zeitverlust pflichtschuldigst anzuzeigen, die von
selbigen nach und nach eingelaufene Berichte aber insgesamt der zu
Untersuchung des Justizwesens angeordneten Commission (welcher
E. K. M. nachhero per rescriptiim vom 51 .-.Tunis 1738 beiufiir
jetzo bei Dero Hoflager placirten damaligen Tribnnalsrath und
Kävoeatum twei Wahrt nebst dem ohnlängst verstorbenen Tribunals-
rath Bürgermeister Gruben und zu Führung des Protokolls den
Commercien- und Commissions-Zoeretarinm Fester mitzugeben und,
>) Vgl. dazu Nr. 209. S. 309. Anm. 3.
-) Vom 26. Februar 1738. — Vgl. Nr. 237. S. 408 st.