Full text: Zur Frage des Mutter- und Säuglingsschutzes

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beschloß kann durch kaiserliche Verordnung dieser Schutz zwar ausgedehnt 
werden auf andere gewerbliche Betriebe, es ist das vereinzelt auch geschehen, 
aber vollständig ungeschützt sind noch immer die Arbeiterinnen in 
der Heimarbeit, den häuslichen Diensten, im Dienstbotenberuf 
und in der Forst- und Landwirtschaft. 
Das Minimum, was wir demgegenüber an Arbeiterinnenschutz fordern 
und erkämpfen müssen, ist: jegliches Verbot der Kindererwerbsarbeit, die 
Verkürzung der Arbeitszeit auf 6 Stunden für jugendliche Arbeiterinnen 
(bis zu 18 Jahren!, auf 8 Stunden für erwachsene, Freigabe des Sonnabend- 
Nachmittags, damit Zeit bleibt für notwendige Besorgungen und dadurch 
die volle Sonntagsruhe der weiblichen Proletarier gewährleistet wird, die 
Beseitigung aller Ansuahmebestimmungen, die Ueberarbeit zulassen, außer 
solchen bei Unglücksfällen und unvorhergesehenen Naturereignissen. Dieser 
Schutz müßte aber auch in sinngemäßer Weise Ausdehnung finden auf alle 
Arbeiterinnenkategorien, die bisher ungeschützt waren. Dasselbe gilt von den 
Schutzbestimmungen für Wöchnerinnen und Schwangere. Die Bestimmungen 
bedürfen außerdem dringend einer Erweiterung: Das Arbeitsverbot nach der 
Entbindung müßte auf 8 Wochen verlängert und den Schwangereil das Recht 
der küudignugslosen Arbeitseinstellung 8 Wochen vor der Entbindung ein 
geräumt werden. Natürlich kaun den Arbeiterinnen ein Arbeitsverbot und 
ein Recht der Arbeitseinstellung allein nichts nützen, es hieße sie dein Hunger 
preisgeben, sondern Pflicht der Krankenkassen muß es werden, in Gestalt 
von Schwangeren- und Wöchuerinneuuuterstützung den Arbeiterinnen den 
entgangenen Arbeitsverdienst für diese Zeit voll zu ersetzen. Zu dem Zwecke 
ist auch die Unterstellung aller Arbeiterinnen unter die Krankenversicherung 
eine zlvingende Notwendigkeit. Damit wäre ihnen auch die so nötige Schonung 
kurz vor und nach der Entbindung gewährleistet. 
Eine Ausdehnung der Krankenversicherung auf alle Arbeiter und 
Arbeiterinnen, sowie auf alle Personen, deren Familiencinkommeu 5000 Mk. 
nicht übersteigt (wie wir sie fordern), würde auch den Hausfrauen der 
Arbeiterschaft, des Kleinbürger- und Kleiubauerntums eine Schwangeren- 
und Wöchneriuneufürsorge bringen, die so vielen von ihnen dringend not 
tut. Natürlich müßte sie obligatorisch sein, für die gleiche Zeit wie für die 
Arbeiterinnen, in der Höhe des ortsüblichen Tagelohnes für Arbeiterinnen; 
denn Arbeitsüberbürduug, mangelnde Pflege und Ernährung zeitigen 
namentlich bei den Hausfrauen, deren Körper durch zahlreiche Entbindungen 
ohnehin geschwächt ist, die gleichen Folgen wie für die Arbeiterin die Ein 
flüsse der Erwerbsarbeit. 
2(m schlimmsten ist natürlich das Martyrium der Mutterschaft für 
die Arbeiterin, die von der Not gepeitscht, bis kurz vor der Entbindung 
schanzen muß. Mit dem Gefühl des Unansgernhtseins erhebt sie sich von 
ihrem Lager, mit zitternden Knien wankt sie zur Arbeit, bei der sie mit 
schmcrzdurchwühltem Körper ausharren muß, wenn auch die Kräfte wieder 
und wieder zu versagen drohen. Ja mehr noch: Die Sorge um die Er 
haltung der Arbeit zwingt sie, ihren Zustand zu verbergen, und die quälende 
Sorge um die vermehrten Ausgaben für das zu erwartende Kind treibt ihr 
vielleicht einen Fluch auf die Lippen über das Unglück der Schwangerschaft. 
Und mic schädlich für Mutter und Kind bis kurz vor der Entbindung die
	        
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