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um möglichst viel Mietseinnahme zu erzielen. Bald wurde
mit den Däusern Handel getrieben, und nach kurzer Zeit war
nur noch ein kleiner Teil in den Händen der Leute, für die
sie eigentlich bestimmt waren.
Die zweite Art der Baugenossenschaften begnügt sich
nicht damit, neue Hauseigentümer nach dem alten Typus
zu schaffen. Sie will das Geschaffene dauernd vor Mißbrauch
bewahren, Hier kommt allerdings alles auf die Sache, nichts
auf die Form an. Legen die Mitglieder wert darauf,
Hausbesitzer zu werden, so mag man ihnen ruhig den Besitz
von Lin- oder Zweifamilienhäusern einräumen, wenn nur
jede mißbräuchliche Benutzung (durch Eintragung eines
Wiederkaufsrechts usw.) ausgeschlossen ist.
wo ungünstige Verhältnisse ausnahmsweise zur Errich
tung größerer Wohnhäuser zwingen, bleiben diese zweck
mäßig Eigentum der Genossenschaft. Die Einzelnen erhalten
dann ihre wohn- und Werkstätten gleichsam als Heimstätten
in den Genossenschaftshäusern, deren Miteigentümer sie sind.
Die Schwierigkeiten der baugenossenschaftlichen jdraxis
sind groß. Es sei nur an die gefährliche Klippe der Miete-
festsetzung erinnert. Da mit Recht auf solide Bauausführung,
auf gute Abortanlagen usw. geachtet werden muß, wird der
jdreis der einzelnen Wohnungen zunächst nicht geringer sein
können als der in oft weniger gut gebauten Hrivathäusern.
Mancher Vorstand läßt sich dann bestimmen, die Miete so
knapp zu bemessen, daß die notwendige Verzinsung, die mit
Berücksichtigung der Steuern, Reparaturkosten, Abnutzung
usw. mindestens 6 % der Selbstkosten betragen muß, nicht
erreicht wird. So mußte z. B. der Beamtenwohnungsverein
in Kiel am 29. Mai in einer außerordentlichen