Full text: Die Bodenreform: Grundsätzliches und Geschichtliches zur Erkenntnis und Überwindung der sozialen Not

— SÄ — 
um möglichst viel Mietseinnahme zu erzielen. Bald wurde 
mit den Däusern Handel getrieben, und nach kurzer Zeit war 
nur noch ein kleiner Teil in den Händen der Leute, für die 
sie eigentlich bestimmt waren. 
Die zweite Art der Baugenossenschaften begnügt sich 
nicht damit, neue Hauseigentümer nach dem alten Typus 
zu schaffen. Sie will das Geschaffene dauernd vor Mißbrauch 
bewahren, Hier kommt allerdings alles auf die Sache, nichts 
auf die Form an. Legen die Mitglieder wert darauf, 
Hausbesitzer zu werden, so mag man ihnen ruhig den Besitz 
von Lin- oder Zweifamilienhäusern einräumen, wenn nur 
jede mißbräuchliche Benutzung (durch Eintragung eines 
Wiederkaufsrechts usw.) ausgeschlossen ist. 
wo ungünstige Verhältnisse ausnahmsweise zur Errich 
tung größerer Wohnhäuser zwingen, bleiben diese zweck 
mäßig Eigentum der Genossenschaft. Die Einzelnen erhalten 
dann ihre wohn- und Werkstätten gleichsam als Heimstätten 
in den Genossenschaftshäusern, deren Miteigentümer sie sind. 
Die Schwierigkeiten der baugenossenschaftlichen jdraxis 
sind groß. Es sei nur an die gefährliche Klippe der Miete- 
festsetzung erinnert. Da mit Recht auf solide Bauausführung, 
auf gute Abortanlagen usw. geachtet werden muß, wird der 
jdreis der einzelnen Wohnungen zunächst nicht geringer sein 
können als der in oft weniger gut gebauten Hrivathäusern. 
Mancher Vorstand läßt sich dann bestimmen, die Miete so 
knapp zu bemessen, daß die notwendige Verzinsung, die mit 
Berücksichtigung der Steuern, Reparaturkosten, Abnutzung 
usw. mindestens 6 % der Selbstkosten betragen muß, nicht 
erreicht wird. So mußte z. B. der Beamtenwohnungsverein 
in Kiel am 29. Mai in einer außerordentlichen
	        
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