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wurden 20501580 «ft verloren! Dabei ist zu beachten, daß
diese Zahl eine Mindestzahl ist, denn nach alter Erfahrung
geben viele Bauhandwerker ihre Verluste nicht an, weil sie
eine Schädigung ihres Kredits fürchten.
Die amtliche Untersuchung zeigt, wie wenig das heutige
Recht den Bauschwindel bestraft. Ein Baurnrternehmer, der
Baugeld beiseite gebracht hatte, so daß die Bauhandwerker
12 000 Ji verloren, erhielt eine Geldstrafe von 50 «ft.
Als Strohmänner zeigt die amtliche Untersuchung z. B.
einen vermögenslosen Mechaniker, der 90 Pfennig die Stunde
verdient, von einer Terraingescllschaft aber ein Grundstück
erhält, und von anderer Seite Baugeld in pöhe von
172 000 Ml Sie zeigt einen Reisenden, dem eine Grund-
stncksgesellschaft eine Baustelle verkauft, obwohl er von vorn
herein erklärt, weder Geld noch Sachkenntnisse zu besitzen
und bei der Vernehmung weder den Preis des Grundstücks
noch die Höhe des Baugeldes angeben konnte!
wiederholt wurde festgestellt, daß die Strohmänner in
den Kaufverträgen sich die Bedingung von den Direktoren
der Terrain-Gesellschaften auferlegen lassen mußten, Steine
und Holz nur durch Vermittlung dieser Herren oder von
bestimmten Firmen zu kaufen.
Es wird eine Aufgabe der Bodenreformer bleiben, gegen
allen widerstand „kleiner aber inächtiger" Interessenten-
Gruppen den Schutz des ehrlichen Bauhandwerks zu einem
vollkommenen zu machen!