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band, zugleich eine politische Grtsbürger- und eine ver
mögensrechtliche Wirtschafts-Gemeinde. Sic hatte eigene
Gerichtsbarkeit und Verwaltung.
Ls ist eine lange Trauergeschichte des deutschen Bauern
standes, die von der Auflösung dieser Markgenossenschaft han
delt. Die Bauernkriege in der ersten Hälfte des ^6. Jahr
hunderts bilden darin nur eine Episode.
Lin Beispiel von dem Kampfe um dieses Eigentum
gibt der Rechtsstreit um einen Wald zwischen der unter
fränkischen Gemeinde Burgsinn und den Herren von Thüngen,
der über ZOO Jahre dauerte und erst f899 zugunsten der
Gemeinde entschieden wurde. Der Wald ist etwa zooo ha,
groß und bringt einen jährlichen Ertrag von 70—^ooooo JL
Seit ^862 war Burgsinn in der vorläufigen Nutznießung
des Waldes. Die Jahre dieser Nutznießung haben der Ge
meinde ein neues Gepräge gegeben. An öffentlichen Ge
bäuden wurden aufgeführt: ein Rathaus, ein Forsthaus, ein
Armenhaus, drei neue Schulhäuser, ein katholisches und ein
protestantisches Pfarrhaus. Eine Wasserleitung versorgt den
Grt mit gutem Trinkwasser. In Burgsinn weiß nran nichts
von Gemeindeumlagen und Schulgeld; sogar die Lern-
inittcl bis zum Schieferstift herab werden unentgeltlich ge
liefert. Die Inhaber der Gemeindeämter, Bürgermeister,
Kassierer usw., auch die Lehrer, sind gut bezahlt. —
Zu Ende des f8. Jahrhunderts und in der ersten Hälfte
des ^9. Jahrhunderts hat die Bureaukratie fast in allen deut
schen Staaten einen erbitterten Krieg gegen die Allmende
geführt. Am verhängnisvollsten war wohl die preußische Ge-
meinheitsteilungs-Drdnung vom 7. Juni ^82f, die befahl, daß
die Allmende „zum Besten der allgemeinen Landkultur, so
Damaschke, Bodenreform, Jluft, 93.-99, Tausend.