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eignungsrecht zu Bauzwecken, das dein Landesherrn zustand.
In sehr einfacher weise wurde alles Land, das zur Erweite
rung der Straßen, Neuanlegung ncm Gebäuden usw. ge
braucht wurde, dadurch enteignet, daß man dem bisherigen
Besitzer den Ackerwert vergütete.
Die entschiedene Bodenreform erreichte natürlich bald
ihren Zweck, von allen Seiten strömten Menschen in das
durch die bjohenzollern geschaffene Freiland. Namentlich
aus Frankreich kamen so viele Einwanderer, daß bald etwa
lb % der Berliner Bevölkerung aus Franzosen bestand.
Bald wurde eine Erweiterung der Stadt nötig, und es ist
überaus bezeichnend, daß diese Erweiterung in keinem Falle
der jdrivatspekulation überlassen blieb. Von Z660 an wurde
der Friedrichswerder planmäßig mit so gutem Erfolg be
siedelt, daß hier schon ^66? ein besonderer Stadtteil mit
eigenem Magistrat entstehen konnte. Banlustige erhielten
die Banstelle umsonst gegen eine einzige direkte Abgabe,
einen jährlichen Grundzins von 3 Silbergroschen für die
<ZZuadratrute(t4 qiv,). Ein bjaus, das 2 Caler Grundzins gab,
wurde für etwa ?oo Caler verkauft.
Z675 wurde hier auch wieder das Radikalmittel der
Bodenreform jener Zeit angewandt: sämtliche unbenutzten
Baustellen wurden öffentlich versteigert.
Auch die Dorotheenstadt wurde unter dem Großen Rur-
fürsten angelegt. Er hatte seiner zweiten Gemahlin Doro
thea eine Meierei und den vorderen Ceil des Ciergartens,
welcher schon größtenteils abgeholzt war, auf Lebenszeit
überwiesen. Die Rurfürstin erschloß diesen Boden als Bau
land, aber in etwas anderer weise, als unsere Cerraingesell-
schaften eine derartige Erschließung heute vorzunehmen