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nicht 'auf einem Umweg erreichen dürfe, und daß' es mit der Reinheit der
Rechtsidee nicht vereinbar sei, jedem Schutzmann zu gestatten, Lurch sein der
Kontrolle der Gerichte entzogenes Machtwort ein Reichsgcsetz außer Kraft
zu setzen. Und nun gar erst die von dieser Rechtsprechung Betroffenen! Welch
finsteres Mißtrauen gegen die Justiz hat sich ihrer bemächtigt, welch leiden
schaftliches Gefühl rechtlicher Vergewaltigung durch die polizeilichen Organe!
Jede neue Verurteilung wegen Streikpostenstehens ist eine erneute Auf
reizung ihres Nechtsgefühls. Selbstverständlich läßt die organisierte Arbeiter
schaft durch alle die kleinen und kleinlichen polizeilichen Nadelstiche sich nicht
beirren, sie bedarf des Streikpostenstehens, will sie auf die Ausübung des
Koalitionsrechtes nicht verzichten und mutz daher die Unannehmlichkeiten mit
in den Kauf nehmen.
Gegenüber dem Entwurf aber ist dieser Gleichmut nicht mehr möglich. In
dem Klassenkampf, der hier unter den feierlichen Formen des Rechts gegen Las
Proletariat geführt wird, sollen diesem ganz andere Wunden geschlagen und
Jahre aus dem Leben eines Arbeiters ausgelöscht werden, weil er als Ge-
werkschastsbeamter die ihm anvertrauten Interessen seiner Klassengenossen
wahrgenommen oder als Streikender die Verbesserung seiner Lebenslage zu
erstreben sich erdreistet hat, damit das vom Unternehmertum ersehnte Ziel
endlich erreicht werde: Austreibung des Klassenbewußtseins der Arbeiter, Ver
nichtung ihrer Organisationen und Beseitigung der Führer der Arbeiter-^,
bewegung.
Fragen wir uns endlich, was bietet der Entwurf an positiver Sozial
politik, an Staatshilfe der Arbeiterschaft für diesen Raub ihrer Rechte,
für das Verbot der Selbsthilfe durch Koalition? Die Antwort ist hier in einer
Sekunde gegeben, sie erschöpft sich in dem Worte: Nichts. Wir finden im
Entwurf keinen Schutz des Koalitionsrechtes gegen die dreisten Angriffe des
Unternehmertums und die Versuche der Hineinpressung der organisierten Ar
beiter in die gelben Verbände, keinerlei wirksame kriminalrechtliche Ahndung
der Uebertretungcn der Arbeiterschutzgesehgcbung und keinen Schutz des ein
zigen Rechtsgutes der überwiegenden Zahl des Volkes, der menschlichen Ar
beitskraft, gegen die in den verschiedensten Formen betriebene Aus
beutung und Auswucherung.
Ueber ein solches Machwerk muß das deutsche Volk rechtzeitig aufgeklärt
werden. Denn es sind hierüber, selbst unter den Juristen, die verkehrtesten
Ansichten verbreitet. Ist es beispielsweise glaublich, wenn ein Mann,
wieder ReichstagSabgeordneL?"-Müller»Meiningen, dessen Haltung Bei*
der Reform der Strafprozeß' tÖiung beweist, daß es ihm Ernst ist mit der
Bekämpfung der die staatsbürgerliche Freiheit bedrohenden Rcgierungsvor-
schläge, in der „Deutschen Juristenzeitung" von der Humanität sprechen kann,
von der im allgemeinen in erfreulicher Weise die ausgezeichneten Vorarbeiten
für das-a>errtsche-R-e-i-ch-s-str-a-f g e s c tz b u-ch—getragen--find?—Die Arbeitern
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schienenen Vorwort zu der Neuauflage der berühmten Schrift von Marx: „Die
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Freie Universität
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CLASSIC