Full text: Das Koalitionsrecht in Deutschland und der Vorentwurf zu einem deutschen Strafgesetzbuch

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größten Prozentsatz in der Kriminalität liefern, durch Strafgesetze die 
Ausübung gerade desjenigen Rechts gewaltsam erschwert, das, wie kein 
anderes, geeignet ist, die Arbeiterschaft zu den Höhen der Kultur der 
Menschheit zu führen und die wesentlichste Vorbedingung für die Hebung 
und fortschreitende Besserung der Lage der arbeitenden Klassen in 
physischer, geistiger und sittlicher Beziehung ist? Ist dies nicht das 
Gegenteil von Soziologie, heißt dies wirklich die Quellen des Ver 
brechens verstopfen, oder nicht vielmehr erst neue, gewaltig wirkende Ur 
sachen des Verbrechens von Staatswegen schaffen? Fürwahr, für diese 
Art soziologischer Rechtswissenschaft, die mit plumpen gesetzgeberischen 
Maßnahmen eine Kulturbewegung, wie sie in den deutschen Gewerk 
schaften verkörpert ist, hemmen würde, danken wir, das Koalitions 
recht der Arbeiter ist kein Spielzeug, mit dem nach Gutdünken 
experimentiert werden darf. Die Arbeiterschaft muß aufgeklärt werden 
über den Plan, ihr Grundrecht mittelst strafgesetzlicher Vorschriften ihr 
zu nehmen. Es ist zur Genüge bekannt, welchen unheilvollen Einfluß 
das organisierte Unternehmertum, insbesondere der Zentralverband 
deutscher Industrieller auf die Negierung und die Gesetzgebung ausübt. 
Diesem Verbände genügt nicht einmal das, was in dem Vorentwurf 
zur Verhinderung erfolgreicher wirtschaftlicher Kämpfe der Arbeiterschaft 
in Vorschlag gebracht wird. Er fordert in einer Eingabe an die Ne 
gierung, dem 8 241 des neuen Strafgesetzbuches folgende Fassung zu 
geben: 
„Wer durch gefährliche Drohung einen anderen in seinem Frieden stört, 
wird mit Gefängnis oder Haft bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis 
zu 1000 Mark bestraft. 
Einer gefährlichen Drohung im Sinne des ersten Absatzes macht sich 
auch derjenige schuldig, der es unternimmt, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Arbeits 
stätten. Wege, Straßen, Plätze, Bahnhöfe, Wasserstraßen, Häfen oder sonstige 
Verkehrsanlagen planmäßig zu überwacheru" 
Ist diese Forderung auch die Ausgeburt verbrecherischer Scharf 
macherphantasie, so zeigt sie doch, worauf die Arbeiterschaft sich gefaßt 
machen kann, wohin es die Regierung und die Professoren mit ihren 
koalitions-, Volks- und arbeiterfeindlichen Vorschlägen gebracht haben. 
Die Arbeiterklasse Deutschlands muß sich anleinen schweren Kampf 
um die Aufrechterhaltung der wenigen ihr zustehenden Rechte vorbe 
reiten. Nicht früh genug kann mit dieser Vorbereitung begonnen 
werden. Deshalb hat sich der Gewerkschaftskongreß in Dresden mit dem 
Vorentwurf zum Strafgesetzbuch beschäftigt und beschlossen, das von 
Dr. Heinemann-Berlin darüber gehaltene Referat im Sonderabdruck 
erscheinen zu lassen und in Massen unter der Arbeiterschaft zu verbreiten. 
Die Kenntnis dessen, was der Arbeiterschaft droht, ist dringend erforder 
lich. Ausgerüstet mit dieser Kenntnis wird sie in der Lage sein, den 
Versuch, sie unter ein Ausnahmerecht zu stellen, ihr das geringe Koa 
litionsrecht zu nehmen oder doch wesentlich einzuschränken, wirksam Zu 
rückzuweisen, von welcher Seite er a«ch immer kommt.
	        
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