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aus b!e unabwendbare, durch die damaligen Verhältnisse
bedingte Revolution vorbereitet hätte — es sähe vielleicht
heutenoch trostloser in Deutschland aus, wie es jetzt leider
der Fall ist.
Stimmt bei den Wahlen also für die U. G. P.
die Gegnerin des Kriegs» war und mit dazu bei
getragen hat, das; nicht auch noch die Jahrgänge
1900—01 usw. auf den Schlachtfeldern geopfert
worden sind!
Den schärfsten Kampf führt die U.S.P.D. heule
gegen die Reaktion, die Gegenrevolution. Dieselben
Kreise, die das Volk in den Krieg trieben und es bluten
liehen, und die uns wieder ins alte Joch zurückdrängen
möchten, bedrohen auch uns jugendliche mit einer erneuten
Militarisierung. Gelingt cs der U. S. P. D., die
Angriffe der Gcgenrevolutionär« abzuwehren so
ist das nicht zuletzt im Interesse der männlichen
Lugend gelegen.
Bekanntlich hat die Revolution dem Rätcgedanken
zum Durchbruch verholfen. Das Rätesystem ist das Aus-
orucksnnttel und zukünftige Herrschaftsinstrument des revo
lutionären Proletariats: sei» endgültiger Eieg über de» ab
gelebten bürgerlich-demokratischen Parlamentarismus und das
durch diese» bedingte Regier nngssyslem ist nicht mehr ferm
Auch die mehrheitssozialistisch-bürgerliche Koalitionsregierung
muhte sich vor dem ungestümen Fordern der revolutionären
Arbeiter nach den Räten beugen und hat dann ein Gesetz zur
Wahl von Betriebsräten vorgelegt, das am 4. Februar 1920
von der Deutschen Nationalversammlung verabschiedet ist.
Dieses Gesetz ist nur eine Karrikatur des Rätesystems, wie
es von der II. S. P. D. angestrebt wird. Aus den Beratungen
des Bctriebsrätegesetzes interessiert uns Jugendliche u. a. be
sonders der Werdegang desjenigen Paragraphen, der vom
Wahl alter handelt. Der Rcgierungseniwurf sah vor:
Wahlberechtigt sollten alle Arbeitnehmer beiderlei Geschlechts
lein, wenn sie mindestens 20 Fahre alt und im Besitz
ver bürgerlichen Ehrenrechte sind. Wählbar aber nur di«
mindesten» 24 Jahre alten Arbeitnehmer. Der Block