Full text: Beschlüsse der Konferenzen von Vertretern der Zentralverbandsvorstände

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rechtigten Wünschen der betreffenden Orgcnrisationen aber Rechnung zu tragen, soll 
in dem Text der Statistik chne besondere Aufstellung für sie gemacht werden. Die 
Organisationen, die also einen solchen besonderen Hinweis wünschen, müssen die not 
wendigen Unterlagen der Generalkommission übermitteln. 
Die zweite Frage hat die Kommission bejaht. Diese Erhebungen sollen sich 
aber ausschließlich erstrecken auf die Dauer der Arbeitszeit und die Höhe der Löhne. 
Die näheren Einzelheiten müßten erst später getroffen werden. In Aussicht ist ge- 
nommen, daß nicht ganz Deutschland in die Statistik einbezogen werden kann, sondern 
nur 200 bis 250 Orte, weil sonst der Umfang der Statistik zu groß werden würde. 
Die Vorschläge der Kommission sind wie folgt formuliert: 
„Die erste Erhebung über die Dauer der Arbeitszeit und die Höhe der Löhne 
soll im Jahre 1920 erfolgen. Diese Erhebung soll dann wiederholt werden entweder 
in fünfjährigen oder zehnjährigen Fristen, sie soll sich erstrecken auf eine Anzahl 
von Städten, etwa 200 bis 250. Die Kommission wird die Ortslistcn sowohl wie 
die Berufslisten zur Ausarbeitung und Vorlage an die Verbandsvorstände bringen." 
Die Konferenz stimmt den Kommissionsvorschlägen ohne Widerspruch zu. 
Die Konferenz schreitet zur Erörterung der Frage, ob durch Gesetz oder Ver 
ordnung die Unternehmer verpflichtet werden sollen, schwerbeschädigte Kriegsteil 
nehmer in entsprechender Zahl einzustellen. 
Bauer: Der Reichsausschutz für Kriegsbeschädigtenfürsorge wurde vom Reichs 
wirtschaftsamt ersucht, ein Gutachten zu dieser Frage abzugeben. Die vom Ausschuß 
eingesetzten Referenten Landesrat Dr. Horion, Dr. v. Stojentin und Giesberts stellten 
sich übereinstimmend ans den Boden, daß ein gesetzlicher Einstellungszwang nicht not 
wendig sei. Dagegen nahm Bauer Stellung und es gelang durchzusetzen, daß zur 
weiteren Prüfung dieser Frage ein Unterausschuß bestellt wurde. Auf Vorschlag 
des Unterausschusses wurde eine Umfrage bei den wirtschaftlichen Organisations- 
zcntralen veranstaltet. Das Ergebnis war, daß sich die Arbeitgeberorganisationen im 
allgemeinen ablehnend verhielten. Die Generalkommission hat sich für den gesetz 
lichen Einstellungszwang für Schwerbeschädigte entschieden und denselben Standpunkt 
haben alle anderen Zentralorganisationen der Arbeitnehmer eingenommn. In ein 
gehender Weise behandelt Redner qlle Gründe, die für den gesetzlichen Einstellungs 
zwang sprechen und auch die Argumente der Vertreter der gegensätzlichen Meinung. 
Er erwartet das Einverständnis der Vorständevcrtretcr mit der Stellungnahme der 
Generalkommission, denn von der einmütigen Auffassung der Borständevertreter wird 
das Vorgehen der sozialdenwkratischen Fraktion im Reichstage wesentlich abhängen. 
Legten gibt die folgenden, von dem Unterausschuß ausgearbeiteten Leitsätze 
bekannt: 
I. 
Die auf gesetzlichem Wege einzuführenden Vergünstigungen für Kriegsbeschädigte 
müssen von vornherein auf Schwerbeschädigte beschränkt bleiben. Für den Begriff der 
Schwerbeschädigten ist die Höhe des Prozentsatzes der staatlich festgesetzten Rente zu 
grunde zu legen. 
II. 
In erster Linie müssen die öffentlichen Betriebe nach Möglichkeit die Schwer 
beschädigten unterbringen. 1 Grundsätzlich müssen alle Stellen, die durch Schwer 
beschädigte versehen werden können, auch diesen vorbehalten bleiben. Bei Be 
urteilung der Frage, ob ein Schwerbeschädigter sich für eine Stelle eignet, muß weit 
gehendes Entgegenkommen herrschen. 
Innerhalb der Betriebe müssen durch geeignete Arbeitseinrichtnngen und 
Arbeitseinteilung Einstellungsmöglichkeitcn für Schwerbeschädigte geschaffen werden. 
Ferner muß in Abänderung und Ergänzung der jetzt bestehenden Bcstinnuungen 
folgendes festgesetzt werden:
	        
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