Nachdem darauf hingewiesen, daß die Annahme dieses Antrages nur bewirkt, daß
die Zeitungen dann nicht herausgehen, wird der Antrag abgelehnt.
Ein Beschluß wird nicht gefaßt, Legten wird der Oberzcnsurbehörde mitteilen,
daß ein Teil der Blätter nach dem von ihm gemachten Vorschlag verfahren wird, ein
anderer Teil wird die Annoncen nicht weglassen.
Damit sind die Verhandlungen beendet.
Zwanzigste Konferenz
der Vertreter der Verbandsvorstände
abgehalten am 14. November 1918 im „Gewerkschaftshaus" zu Berlin.
Tagesordnung:
1. Demobilmachungsbehörde und Arbeitsgemeinschaft mit den Unternehmern.
2. Verschiedenes.
Einleitend gibt Legten einen kurzen Ueberblick über die Vorgänge der letzten
Tage und begrüßt die Umwälzung als eine der größten der ganzen Weltgeschichte.
Die Gewerkschaften haben von einem unmittelbaren Anteil an der Umwälzung auf
Wunsch der Parteileitung Abstand genommen, aber von der Mitarbeit auf wirtschaft
lichem Gebiet sind sie nicht auszuschalten. Daran schließt sich die Verhandlung über
den ersten Punkt der Tagesordnung:
Demobilmachungsbehörde und Arbeitsgemeinschaft mit den Unternehmern.
Legten: Die vorhergehende Vorständekvnserenz hat die Schritte gebilligt, die
zur Verständigung mit den Arbeitgeberverbänden über eine gemeinsame Durchführung
der Uebergangswirtschaft unternommen wurden. Die weiteren Verhandlungen mit
den Vertretern der Arbeitgeberverbände, vor allem der Schwerindustrie, führten zu
nner gemeinsamen Eingabe an den Reichskanzler mit der Forderung der Errichtung
eines besonderen.Reichsamts für die Uebergangswirtschaft 'mit zwei Staatssekretären.
Darüber haben sehr eingehende Verhandlungen mit dem Reichskanzler stattgefunden
und die alte Regierung wurde auch zur Annahme dieser Forderung veranlaßt. Als
Staatssekretär für die neue Demobilmachungsbehörde wurden der seitherige Leiter der
Kriegsrohstoffabteilung, Oberstleutnant Koeth und der Staatssekretär des Reichswirt-,
schaftsamts, Dr. Windfeld, in Aussicht genommen.
Die Verhandlungen mit den Arbeitgebervertretern über die- Grundsätze des Zu
sammenwirkens während der Uebergangswirtschaft haben zu einem befriedigenden Ab
schluß geführt, da von beiden Seiten Wert darauf gelegt wurde, das Wirtschaftsleben
durch das Zusammenwirken der in Betracht kommenden Wirtschaftsverbände aufrecht
zuerhalten und in normalen Gang zu bringen. Ein Zusammenwirken mit den Gelben
ist selbstverständlich grundsätzlich ausgeschlossen worden. Die Vereinbarung soll der
Volksregierung zur Anerkennung unterbreitet werden und es ist zu hoffen, daß es
dann gelingen wird, der größten Schwierigkeiten bei der Demobilmachung Herr zu
werden. Durch die Vereinbarung selbst werden wichtige gewerkschaftliche Forderungen
erfüllt, so daß diese auch in der Arbeiterschaft Befriedigung auslösen werden. Der
Wortlaut der Vereinbarungen ist in folgenden 12 Punkten niedergelegt:
1. Tie Gewerkschaften werden als berufene Vertretung der Arbeiterschaft anerkannt.
2. Eine Beschränkung der Koalitionsfreiheit der Arbeiter und Arbeiterinnen ist
unzulässig.
3. Die Arbeitgeber und Arbeitgeberverbände werden die Werkvereine (die sog.
Wirtschaftsfriedlichen Vereine) fortab vollkommen sich selbst überlassen und sie
weder nnttelbar noch unmittelbar unterstützen.