Full text: Beschlüsse der Konferenzen von Vertretern der Zentralverbandsvorstände

Nachdem darauf hingewiesen, daß die Annahme dieses Antrages nur bewirkt, daß 
die Zeitungen dann nicht herausgehen, wird der Antrag abgelehnt. 
Ein Beschluß wird nicht gefaßt, Legten wird der Oberzcnsurbehörde mitteilen, 
daß ein Teil der Blätter nach dem von ihm gemachten Vorschlag verfahren wird, ein 
anderer Teil wird die Annoncen nicht weglassen. 
Damit sind die Verhandlungen beendet. 
Zwanzigste Konferenz 
der Vertreter der Verbandsvorstände 
abgehalten am 14. November 1918 im „Gewerkschaftshaus" zu Berlin. 
Tagesordnung: 
1. Demobilmachungsbehörde und Arbeitsgemeinschaft mit den Unternehmern. 
2. Verschiedenes. 
Einleitend gibt Legten einen kurzen Ueberblick über die Vorgänge der letzten 
Tage und begrüßt die Umwälzung als eine der größten der ganzen Weltgeschichte. 
Die Gewerkschaften haben von einem unmittelbaren Anteil an der Umwälzung auf 
Wunsch der Parteileitung Abstand genommen, aber von der Mitarbeit auf wirtschaft 
lichem Gebiet sind sie nicht auszuschalten. Daran schließt sich die Verhandlung über 
den ersten Punkt der Tagesordnung: 
Demobilmachungsbehörde und Arbeitsgemeinschaft mit den Unternehmern. 
Legten: Die vorhergehende Vorständekvnserenz hat die Schritte gebilligt, die 
zur Verständigung mit den Arbeitgeberverbänden über eine gemeinsame Durchführung 
der Uebergangswirtschaft unternommen wurden. Die weiteren Verhandlungen mit 
den Vertretern der Arbeitgeberverbände, vor allem der Schwerindustrie, führten zu 
nner gemeinsamen Eingabe an den Reichskanzler mit der Forderung der Errichtung 
eines besonderen.Reichsamts für die Uebergangswirtschaft 'mit zwei Staatssekretären. 
Darüber haben sehr eingehende Verhandlungen mit dem Reichskanzler stattgefunden 
und die alte Regierung wurde auch zur Annahme dieser Forderung veranlaßt. Als 
Staatssekretär für die neue Demobilmachungsbehörde wurden der seitherige Leiter der 
Kriegsrohstoffabteilung, Oberstleutnant Koeth und der Staatssekretär des Reichswirt-, 
schaftsamts, Dr. Windfeld, in Aussicht genommen. 
Die Verhandlungen mit den Arbeitgebervertretern über die- Grundsätze des Zu 
sammenwirkens während der Uebergangswirtschaft haben zu einem befriedigenden Ab 
schluß geführt, da von beiden Seiten Wert darauf gelegt wurde, das Wirtschaftsleben 
durch das Zusammenwirken der in Betracht kommenden Wirtschaftsverbände aufrecht 
zuerhalten und in normalen Gang zu bringen. Ein Zusammenwirken mit den Gelben 
ist selbstverständlich grundsätzlich ausgeschlossen worden. Die Vereinbarung soll der 
Volksregierung zur Anerkennung unterbreitet werden und es ist zu hoffen, daß es 
dann gelingen wird, der größten Schwierigkeiten bei der Demobilmachung Herr zu 
werden. Durch die Vereinbarung selbst werden wichtige gewerkschaftliche Forderungen 
erfüllt, so daß diese auch in der Arbeiterschaft Befriedigung auslösen werden. Der 
Wortlaut der Vereinbarungen ist in folgenden 12 Punkten niedergelegt: 
1. Tie Gewerkschaften werden als berufene Vertretung der Arbeiterschaft anerkannt. 
2. Eine Beschränkung der Koalitionsfreiheit der Arbeiter und Arbeiterinnen ist 
unzulässig. 
3. Die Arbeitgeber und Arbeitgeberverbände werden die Werkvereine (die sog. 
Wirtschaftsfriedlichen Vereine) fortab vollkommen sich selbst überlassen und sie 
weder nnttelbar noch unmittelbar unterstützen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.