her erklärten, sich einem Schiedsspruch zu unterwerfen, sind neue Streitigkeiten daraus
entstanden.
Redner behandelt sodann den den Vorständen bereits übermittelten Entwurf über
die Grundsätze zur Beurteilung der Frage, ob eine Arbeit
nehmer-Organisation als Gewerkschaft angesprochen werden
kann. Der Entwurf ist das Ergebnis einer Beratung der drei gewerkschaftlichen
Zentralstellen — Generalkommission, Christliche und Hirsch-Dunckersche Gewerkvcrcine.
Die Aufstellung solcher Grundsätze ist notwendig geworden, weil bei der Besetzung der
Fachgruppen im Demobilmachungsamt unter den Angestelltenorganisationen Schwierig
keiten entstanden sind, indem eine Organisation der anderen den gewerkschaftlichen
Charakter bestritt.
Redner berichtet ferner über den Ausbau der Arbeitsgemeinschaft der
industriellen und gewerblichen Arbeitgeber und Arbeit
nehmer, insbesondere über die Kostenfrage und Leren Deckung, sowie die Bezahlung
der Angestellten der Arbeitsgemeinschaft.
Aus verschiedenen Bezirken und Orten hat die Generalkommission Anträge auf
Anstellung von Gewerkschaftsbeamten erhalten, über die aber in der
Generalkommission nicht verhandelt worden ist, da die Mittel der Generalkommission
zur Befriedigung dieser Wünsche nicht ausreichen. Die Konferenz soll darum entscheiden.
Mit der Frage der Maifeier hat sich die Generalkommission bereits beschäftigt.
Es haben Verhandlungen mit dem Parteivorstand darüber stattgefunden, aber die
Meinung der Generalkommission geht dahin, dass heute schon, die endgültige Entscheidung
liegt beim Kongreß, das Mannheimer Abkommen für die Gewerkschaften nicht mehr
bindend sein kann. Es bestehen jetzt zwei sozialdemokratische Parteien und die Mift
glieder beider Parteien sind Mitglieder unserer Gewerkschaften. Um jeden unnötigen
Streit zu vermeiden, müßte die Generalkommifsion mit einem selbständigen Ausruf
zur Maifeier vorgehen.
Vorbehaltlich der Zustimmung der Konferenz hat die Generalkommifsion dem
Genossen Welker Prokura für die Kommission erteilt. Ferner ist die Anstellung eines
weiteren Beamten für das Bureau notwendig geworden. Die Generalkommifsion hat
dafür den Genossen Schulze von den Sattlern in Aussicht genommen.
K u b e erörterte die finanzielle Lage der Generalkommission und die wachsenden
Ausgaben, die auch bei den günstigsten Aussichten der allgemeinen Gcwerkschafts-
entwicklung eine Neuregelung der Finanzierung der Generalkommifsion notwendig
machen werden.
Auf Vorschlag Legiens wird über die einzelnen Teile des Berichts getrennt
verhandelt, zunächst über den Schiedsspruch in Sachen des Streites zwischen
Bäcker - und Fabrikarbeiterverband. Hierzu stellt Freitag vom Ver
band der Bäcker den Antrag:
„Eine Abstimmung darüber herbeizuführen, daß der gefällte Schiedsspruch in
Sachen Bäckerverband—Fabrikarbeiterverband zu Recht besteht und daß die General
konimission für Durchführung des Beschlusses Sorge zu tragen hat".
Nach ziemlich ausgedehnter Diskussion, bei der die Rechtsgrundlage des Schieds
spruches auf Grund des Organisationsstatuts, und von den Parteien insbesondere die
derzeitigen Verhältnisse in den strittigen Betrieben hervorgekehrt werden, erkannte die
Konferenz den gefüllten Schiedsspruch als zu Recht bestehend an. Eine Vollzugs
gewalt steht weder der Geralkommission noch der Vorständekonferenz zu. Beiden
Parteien wird darum empfohlen, durch Kartcllvertrag entstandene Streitigkeiten zu
verhindern.
"V
Zur Gewährung von Unterstützungen an Teilnehmer von
politischen Streiks wird der Beschluß vom 1. Februar 1818, nach dem bei einem
politischen Streik Unterstützung aus Verbandsmitteln in keiner Form gezahlt wird,
einstimmig, bei zwei Stimmenthaltungen, erneuert.