Full text: Beschlüsse der Konferenzen von Vertretern der Zentralverbandsvorstände

her erklärten, sich einem Schiedsspruch zu unterwerfen, sind neue Streitigkeiten daraus 
entstanden. 
Redner behandelt sodann den den Vorständen bereits übermittelten Entwurf über 
die Grundsätze zur Beurteilung der Frage, ob eine Arbeit 
nehmer-Organisation als Gewerkschaft angesprochen werden 
kann. Der Entwurf ist das Ergebnis einer Beratung der drei gewerkschaftlichen 
Zentralstellen — Generalkommission, Christliche und Hirsch-Dunckersche Gewerkvcrcine. 
Die Aufstellung solcher Grundsätze ist notwendig geworden, weil bei der Besetzung der 
Fachgruppen im Demobilmachungsamt unter den Angestelltenorganisationen Schwierig 
keiten entstanden sind, indem eine Organisation der anderen den gewerkschaftlichen 
Charakter bestritt. 
Redner berichtet ferner über den Ausbau der Arbeitsgemeinschaft der 
industriellen und gewerblichen Arbeitgeber und Arbeit 
nehmer, insbesondere über die Kostenfrage und Leren Deckung, sowie die Bezahlung 
der Angestellten der Arbeitsgemeinschaft. 
Aus verschiedenen Bezirken und Orten hat die Generalkommission Anträge auf 
Anstellung von Gewerkschaftsbeamten erhalten, über die aber in der 
Generalkommission nicht verhandelt worden ist, da die Mittel der Generalkommission 
zur Befriedigung dieser Wünsche nicht ausreichen. Die Konferenz soll darum entscheiden. 
Mit der Frage der Maifeier hat sich die Generalkommission bereits beschäftigt. 
Es haben Verhandlungen mit dem Parteivorstand darüber stattgefunden, aber die 
Meinung der Generalkommission geht dahin, dass heute schon, die endgültige Entscheidung 
liegt beim Kongreß, das Mannheimer Abkommen für die Gewerkschaften nicht mehr 
bindend sein kann. Es bestehen jetzt zwei sozialdemokratische Parteien und die Mift 
glieder beider Parteien sind Mitglieder unserer Gewerkschaften. Um jeden unnötigen 
Streit zu vermeiden, müßte die Generalkommifsion mit einem selbständigen Ausruf 
zur Maifeier vorgehen. 
Vorbehaltlich der Zustimmung der Konferenz hat die Generalkommifsion dem 
Genossen Welker Prokura für die Kommission erteilt. Ferner ist die Anstellung eines 
weiteren Beamten für das Bureau notwendig geworden. Die Generalkommifsion hat 
dafür den Genossen Schulze von den Sattlern in Aussicht genommen. 
K u b e erörterte die finanzielle Lage der Generalkommission und die wachsenden 
Ausgaben, die auch bei den günstigsten Aussichten der allgemeinen Gcwerkschafts- 
entwicklung eine Neuregelung der Finanzierung der Generalkommifsion notwendig 
machen werden. 
Auf Vorschlag Legiens wird über die einzelnen Teile des Berichts getrennt 
verhandelt, zunächst über den Schiedsspruch in Sachen des Streites zwischen 
Bäcker - und Fabrikarbeiterverband. Hierzu stellt Freitag vom Ver 
band der Bäcker den Antrag: 
„Eine Abstimmung darüber herbeizuführen, daß der gefällte Schiedsspruch in 
Sachen Bäckerverband—Fabrikarbeiterverband zu Recht besteht und daß die General 
konimission für Durchführung des Beschlusses Sorge zu tragen hat". 
Nach ziemlich ausgedehnter Diskussion, bei der die Rechtsgrundlage des Schieds 
spruches auf Grund des Organisationsstatuts, und von den Parteien insbesondere die 
derzeitigen Verhältnisse in den strittigen Betrieben hervorgekehrt werden, erkannte die 
Konferenz den gefüllten Schiedsspruch als zu Recht bestehend an. Eine Vollzugs 
gewalt steht weder der Geralkommission noch der Vorständekonferenz zu. Beiden 
Parteien wird darum empfohlen, durch Kartcllvertrag entstandene Streitigkeiten zu 
verhindern. 
"V 
Zur Gewährung von Unterstützungen an Teilnehmer von 
politischen Streiks wird der Beschluß vom 1. Februar 1818, nach dem bei einem 
politischen Streik Unterstützung aus Verbandsmitteln in keiner Form gezahlt wird, 
einstimmig, bei zwei Stimmenthaltungen, erneuert.
	        
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