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Den Mitgliedern ist Streikunterstützung zu zahlen. Die Unterstützung, die
auch im Falle einer Aussperrung oder Maßregelung den Mitgliedern zu zahlen
ist, muß in den Satzungen der Arbeitnehmergcwerkschaft festgelegt werden.
o) Die geistige und fachliche Ausbildung der Mitglieder.
d) Rechtsschutz und Unterstützungseinrichtungen.
e) Sicherung der Arbeitnehmerrechte durch die Gesetzgebung.
Die finanziellen Mittel zur Durchführung des Zweckes der Arbeitnehmergewer-k-
schaft sind durch Beiträge der Mitglieder aufzubringen.
Die Arbeitnehmergewerkschaft darf keine Zuwendung materieller Art von Unter
nehmern oder Unternehmerorganisationen annehmen.
Diese Grundsätze gelten sinngemäß auch für die Arbeitnehmerorganisationen der
Beamten, Angestellten und Arbeiter staatlicher und kommunaler Betriebe."
Der P r o k u r a e r t e i I u n g a n den Genossen Welker sowie der A n -
stelln ng von Schulze wird zugestimmt. Anschließend wird aber in der Debatte
zum Ausdruck gebracht, daß es dringend notwendig sei, einen weiteren Ausbau der
Gcneralkommission vorzunehmen und daß versucht werden müsse, verschiedene tüchtige
leitende Kräfte dafür einzustellen. Die Frage soll aus dem Gewerkschaftskongreß ge
klärt werden.
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Eine Besprechung der Frage der Stellvertretung f ü r G e w e rk s ch a f t s -
beamte, die parlamentarische Mandate haben und der Zulässig
keit von Gehaltskürzungen für diese Zeit, führt, nachdem ein Antrag auf
Vertagung der Entscheidung bis zur nächsten Konferenz mit 17 gegen 15 Stimmen
abgelehnt wurde, zur Annahme folgender Entscheidung:
,/Die Konferenz spricht die Meinung aus, daß den Angestellten der Gewerkschaften,
die ein parlamentarisches Mandat ausüben, von ihrem Gehalt etwas gekürzt werden
kann; über den Abzug ist zwischen den Mandatausübern und den in Frage kommen
den Vorständen eine Vereinbarung zu treffen."
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Es wird zunächst über den Punkt
Stellungnahme zu den Bcamtenorganisationen
verhandelt. Dazu waren die Herren Remmers und Kamossa vom Deutschen
Beamtenbund erschienen. Nach den Mitteilungen L e g i e n s sind in letzter Zeit be
reits verschiedene Anträge eingegangen, nach der bestehende Beamtenorganisationen
der Generalkommission angeschlossen werden wollten. Die meisten Beamtenbereine
haben sich aber bereits in einen Deutschen Beamtcnbund vereinigt, der am 4. Mai
einen besonderen Vertretertag abhält, um der Boamtcnorganisation feste Formen
zu geben. Bei einer Rücksprache mit den Leitern der Beamtenorgauisation haben
sich diese bereit erklärt, den Bund und die angeschlossenen Organisationen auf den
Boden gewerkschaftlicher Grundsätze zu stellen. Herr R e m m c r s erklärt dazu, daß
die Grundlagen dafür geschaffen werden sollen durch Aufnahme von Satzungen, in
denen die Erreichung ihrer wirtschaftlichen Zwecke von allen gesetzlichen Mitteln
Gebrauch gemacht werden soll. Sie werden ferner organisatorische Einrichtungen
treffen, um bei vorkommenden Streitfällen die Mitglieder zui unterstützen.
Eine in der Debatte gestellte Anfrage, ob die Beamtenorganisationen nur Beamte
oder auch auf Privatdienstvertrag Angestellte aufnehmen, wird von Herrn Kamossa
dahin beantwortet, daß nur Beamte bei ihnen die Mitgliedschaft erwerben können.
Die Konferenz erklärt, daß sobald d i t Wirt s chaftlichen
Beamtenorganisationen sich im Sinne der dargelegten
Grundsätze auf gewerkschaftlichen Boden stellen, die Ge
werkschaften keine Ursache haben, diese gewerkschaftliche
Entwicklung in den Kreisen der Beamtenschaft durch gewerk
schaftliche Neugründungen zu stören.