Full text: Beschlüsse der Konferenzen von Vertretern der Zentralverbandsvorstände

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Den Mitgliedern ist Streikunterstützung zu zahlen. Die Unterstützung, die 
auch im Falle einer Aussperrung oder Maßregelung den Mitgliedern zu zahlen 
ist, muß in den Satzungen der Arbeitnehmergcwerkschaft festgelegt werden. 
o) Die geistige und fachliche Ausbildung der Mitglieder. 
d) Rechtsschutz und Unterstützungseinrichtungen. 
e) Sicherung der Arbeitnehmerrechte durch die Gesetzgebung. 
Die finanziellen Mittel zur Durchführung des Zweckes der Arbeitnehmergewer-k- 
schaft sind durch Beiträge der Mitglieder aufzubringen. 
Die Arbeitnehmergewerkschaft darf keine Zuwendung materieller Art von Unter 
nehmern oder Unternehmerorganisationen annehmen. 
Diese Grundsätze gelten sinngemäß auch für die Arbeitnehmerorganisationen der 
Beamten, Angestellten und Arbeiter staatlicher und kommunaler Betriebe." 
Der P r o k u r a e r t e i I u n g a n den Genossen Welker sowie der A n - 
stelln ng von Schulze wird zugestimmt. Anschließend wird aber in der Debatte 
zum Ausdruck gebracht, daß es dringend notwendig sei, einen weiteren Ausbau der 
Gcneralkommission vorzunehmen und daß versucht werden müsse, verschiedene tüchtige 
leitende Kräfte dafür einzustellen. Die Frage soll aus dem Gewerkschaftskongreß ge 
klärt werden. 
* 
Eine Besprechung der Frage der Stellvertretung f ü r G e w e rk s ch a f t s - 
beamte, die parlamentarische Mandate haben und der Zulässig 
keit von Gehaltskürzungen für diese Zeit, führt, nachdem ein Antrag auf 
Vertagung der Entscheidung bis zur nächsten Konferenz mit 17 gegen 15 Stimmen 
abgelehnt wurde, zur Annahme folgender Entscheidung: 
,/Die Konferenz spricht die Meinung aus, daß den Angestellten der Gewerkschaften, 
die ein parlamentarisches Mandat ausüben, von ihrem Gehalt etwas gekürzt werden 
kann; über den Abzug ist zwischen den Mandatausübern und den in Frage kommen 
den Vorständen eine Vereinbarung zu treffen." 
* * * 
Es wird zunächst über den Punkt 
Stellungnahme zu den Bcamtenorganisationen 
verhandelt. Dazu waren die Herren Remmers und Kamossa vom Deutschen 
Beamtenbund erschienen. Nach den Mitteilungen L e g i e n s sind in letzter Zeit be 
reits verschiedene Anträge eingegangen, nach der bestehende Beamtenorganisationen 
der Generalkommission angeschlossen werden wollten. Die meisten Beamtenbereine 
haben sich aber bereits in einen Deutschen Beamtcnbund vereinigt, der am 4. Mai 
einen besonderen Vertretertag abhält, um der Boamtcnorganisation feste Formen 
zu geben. Bei einer Rücksprache mit den Leitern der Beamtenorgauisation haben 
sich diese bereit erklärt, den Bund und die angeschlossenen Organisationen auf den 
Boden gewerkschaftlicher Grundsätze zu stellen. Herr R e m m c r s erklärt dazu, daß 
die Grundlagen dafür geschaffen werden sollen durch Aufnahme von Satzungen, in 
denen die Erreichung ihrer wirtschaftlichen Zwecke von allen gesetzlichen Mitteln 
Gebrauch gemacht werden soll. Sie werden ferner organisatorische Einrichtungen 
treffen, um bei vorkommenden Streitfällen die Mitglieder zui unterstützen. 
Eine in der Debatte gestellte Anfrage, ob die Beamtenorganisationen nur Beamte 
oder auch auf Privatdienstvertrag Angestellte aufnehmen, wird von Herrn Kamossa 
dahin beantwortet, daß nur Beamte bei ihnen die Mitgliedschaft erwerben können. 
Die Konferenz erklärt, daß sobald d i t Wirt s chaftlichen 
Beamtenorganisationen sich im Sinne der dargelegten 
Grundsätze auf gewerkschaftlichen Boden stellen, die Ge 
werkschaften keine Ursache haben, diese gewerkschaftliche 
Entwicklung in den Kreisen der Beamtenschaft durch gewerk 
schaftliche Neugründungen zu stören.
	        
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