6
Zu Punkt b):
Der Vorschlag, den Angehörigen der eingezogenen Angestellten bis auf weiteres
die Hälfte des Gehalts zu gewähren, wird gegen eine Stimme angenommen.
Zu Punkt c) erfolgt noch keine Beschlußfassung.
Legten gibt nachstehende Erklärung bekannt, die Parteivorstand nnd General-
kommission vereinbart haben und die veröffentlicht werden soll:
Genossinnen und Genossen!
Es ist selbstverständlich, daß die Partei- und Gewerkschaftsorganisationen
tun müssen, was in ihren Kräften steht, um auch in diesen schweren Zeiten
den Angehörigen der zum Waffendienst Einberufenen mit Rat und Tat bei
zustehen.
Tie Organisationen werden diese Pflicht nur dann erfüllen können, wenn
die nicht zu den Waffen gerufenen Mitglieder alle ihre Kräfte anspannen, um
die Organisationen intakt zu halten.
Es muß unter allen Umständen dafür gesorgt werden, daß die m den
Vorständen und Ausschüssen der Organisationen entstehenden Lücken sofort
besetzt, und daß die Beiträge regelmäßig gezahlt oder einkassiert werden. Alle
Angestellten der Gewerkschaften verzichten während der Dauer des Krieges
zugunsten der Unterstützungseinrichtungen auf einen erheblichen Teil ihrer Ge
hälter. Alle Angestellten der Partei tun das gleiche angesichts der gesamten
Lage.
Sind die nicht zu den Waffen gerufenen Organisationsmitglieder sich ihrer
schweren Pflichten bewußt — wir zweifeln nicht daran, daß sie es.sind —, dann
wird es möglich sein, unsere Organisationen und die von ihnen geschaffenen
und unterhaltenen Institute auch während der Kriegszeiten anfrechtzuerhalten.
Wir fordern die Organisationen dringend auf, überall, wo es möglich ist,
A u s k u n f t s st e l l e n einzurichten.
Wo Arbeiter- und Parteisekretariate bestehen, werden diese sich in ein
heitlichem Zusammenwirken dieser Aufgabe zu unterziehen haben. Ihre Aufgabe
wird vornehmlich sein, Auskünfte und Ratschläge in Untcrstützungsangelegen-
heiten zu geben. Aber aüch andere wichtige Fragen werden zu beantworten
sein. Ueber die Einrichtung der Auskunftsstellen müssen sich Gewcrkschafts- und
Parteiorganisationen in den einzelnen Orten sofort verständigen.
Bei der Tätigkeit der Auskunftsstellen ist die Mithilfe der Frauen
unbedingt notwendig.
Gerade unsere Genossinnen werden in der Lage sein, wertvolle persönliche
Beziehungen aufrechtzuerhalten, den Frauen der im Felde stehenden Männer
Beistand zu leisten und sich der Kinder in jeder Weise anzunehmen.
Die Auskunftsstellen werden den Gemeindeverwaltungen wertvolle Dienste
leisten, insbesondere bei der Verteilung der Gemeindeunterstützungen an die An
gehörigen der Kriegsteilnehmer, und bei der Festsetzung der Maximalpreise für
Lebensmittel.
Die Auskunftsstellen haben darauf zu achten, daß die Partei- und Gewerk
schaftsmitglieder, die sich für Erntearbeiten zur Verfügung stellen,
sich bei den gewerkschaftlichen Vermittlungsstellen melden.
Unsere Jugendlichen, die nicht ins Feld ziehen, werden, geleitet von den
idealen Anschauungen, mit denen wir sie erfüllt haben, den Anregungen der
Anskunstsstellen freudig folgen, um auch, soweit es ihre Kraft erlaubt, dem
Ganzen zu dienen, namentlich im inneren Samariterdienst.