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Genossinnen und Genossen! Helft alle in dieser schweren Zeit, wo immer
Ihr dazu in der Lage seid. Alt und jung können und müssen jetzt helfen. Wir
wissen, daß unser Aufruf nicht vergeblich sein wird.
Berlin, den 6. August 1914.
Der Vorstand der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands.
Die Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands.
Die Konferenz erklärt sich mit der Veröffentlichung einve-r-
st a n d e n.
Vierte Konferenz
der Vertreter der Verbandsvorstände
abgehalten am 17. August 1914 im „Gewerkschaftshaus" zu Berlin.
Tagesordnung:
Fortsetzung der Debatte vom 2. August, betreffend die in der Kriegszeit
zu ergreifenden Maßnahmen.
Auf Vorschlag Legiens wird gegen zwei Stimmen beschlossen:
„Uebertritte der Mitglieder von einer zur anderen Organisation sind bis zur
nächsten Regelung durch die Vorständekonferenz nicht statthaft."
Auf „Christliche" und „Hirsch-Dunckersche" bezieht sich dieser Beschluß nicht.
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Bezgl. Streiks und Lohnbewegungen >vird folgender Vorschlag angenommen:
„Genehmigungen zu Angriffsbewegungen sind von den Vorständen nicht
zu erteilen, Abwehrbewegungen dürfen nur unter Zustimmung aller in den
Betrieben beteiligten Organisationen stattfinden."
Die Einleitung emer einheitlichen Aktion zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
wird einstimmig genehmigt.
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Die Konferenz bestätigt den Beschluß der Sitzung vour 5. August 1914:
erstens, daß allgemein auf 25 Proz. des Einkomniens verzichtet wird, bei giin-
stigercn Familienverhältnissen solle der Verzicht ein höherer sein: die Abzüge
fließen in die Kassen der Organisationen: zweitens, den Familienangehörigen der
eingezogenen Angestellten wird die Hälfte des Gehalts fortgezahlt.
Der Gehaltsverzicht soll am 1. September in Kraft treten.
Die in München beschlossenen Diätensätze bleiben bestehen, ebenso soll kein e
Herabsetzung der Diäten in den einzelnen Verbänden erfolgen.
Nach erneuter Debatte über die Fragen der Unterstützungsgewährung in den
einzelnen Organisationen wird von Legien festgestellt, daß nach den gemachten
Ausführungen eine Einheitlichkeit nicht zu erzielen ist: Hinter-
bliebcnenunterstützung an Gefallene soll nicht gewährt werden.