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Selbst wenn bie Tätigkeit der Gewcrbeaufsichtsbcamten durch die Einführung
von Halbtagsschichten erschwert werden würde, dürfte dies kein Grund sein, sie
nicht einzuführen. Vermehrung der Zahl der Beamten und Heranziehung von
Kontrolleuren aus den Reihen der Arbeiter und Arbeiterinnen könnte dem Uebel
stand begegnen und die Wirksamkeit der Gewerbeaufsicht fördern.
Ein grösseres Hindernis für die Einführung von Halbtagsschichten sind die
Unternehmer, die jetzt schon unter Hinweis auf die größeren sozialen Lasten für
Versicherungsbeiträge usw. und größere Betriebskosten die Einführung von Acht
stundenschichten in Betrieben mit ständiger Tag- und Nachtarbeit ablehnen.
Halbtagsschichten würden einer großen Anzahl verheirateter Arbeiterinnen
und Kricgerwitwen, die hinzuverdienen müssen und Wirtschaft und Kinder zu
versorgen haben, passende Gelegenheit hierzu geben und sie von der Uebernahme
von Heimarbeit abhalten, die einmal gar nicht imstande ist, allen Frauen Erwerb
zu geben und deren Ausdehnung aus den bekannten Gründen auch nicht zu
wünschen ist."
Das Gutachten bezog sich nicht auf anzustrebende gesetzliche Maßnahmen, sondern
lediglich auf die Prüfung der Frage, ob durch freie Vereinbarungen
zwischen Unternehmer- und Arbeiterorganisationen die Erwerbsmöglichkeitcn der
verheirateten Arbeiterinnen berücksichtigt werden können.
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In der
Kriegsbeschädigtenfürsorge
für die Provinz Brandenburg hat die Generalkommisston mitgearbeitet und versucht,
durch den Landesbeirat Bestimmungen zu schaffen, die auf die Organisationen in
anderen Bezirken Deutschlands bessernd einwirken sollten. Der Mangel einer Reichs-
zentralc, die von Anfang an hätte geschaffen werden müssen, sei dadurch freilich
nicht behoben.
Der Mahnruf an die Kriegsbeschädigten vom 2. Oktober 1915 ist
auf Verhandlungen im Landesbcirat zurückzuführen, insbesondere mit dem General
oberarzt für das 3. Armeekorps, der die Interessen der Kriegsbeschädigten mit aller
Energie zu vertreten suche. In einer Sitzung der Landesdirektoren wurde die Grün
dung einer Reichszentrale für Kricgsbcschädigtenfüvsorge angeregt, und am 16. Sep
tember ist diese Zentralstelle in G e st a l t des R e i ch s a u s s ch u s s e s der
K r i e g s b e s ch ä d i g t e n f ü r s o r g e erfolgt. Dieser Ausschuß besteht aus den
Vertretern der einzelnen Bundesstaaten. Er hat einen engeren Arbeitsausschuß
eingesetzt mit dem Recht der Zuwahl, der seinerseits zehn Sonderausschüsse
eingesetzt hat, in die auch Vertreter der Generalkommission berufen werden sollen.'
Die A n st e l l u n g eines Beamten zur Bearbeitung d e r Ma
terialien für Kriegsbeschädigtenfürsorge durch die Generalkom
mission konnte Legten nach den in der Diskussion über den Bericht der General-
kommission hierzu gemachten Ausführungen als selbstverständlich erklären.
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Die Konferenz wünscht, daß an den Verhandlungen der Borständekonferenzen der
Genosse Schippe! von der Sozialpolitischen Abteilung der General-
kommission teilnimmt.
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Die Kriegsstatistik der Gewerkschaften darf vor Beendigung des
Krieges nicht mehr veröffentlicht werden. Einzelne Gewerkschaften mit vorwiegend
jüngeren Mitgliedern haben einen besonders hohen Prozentsatz der zum Heeresdienst
einberufenen Mitglieder aufzuweisen. Die Ententepresse, die in Deutschland einen
Nachrichtendienst unterhält, verallgemeinerte die in der Statistik enthaltenen Ziffern
der Einberufenen, um daraus ans die Zahl der insgesamt in Deutschland unter den
Waffen stehenden Männer zu schließen. In den Ländern, die sich mit Deutschland