Full text: Beschlüsse der Konferenzen von Vertretern der Zentralverbandsvorstände

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Selbst wenn bie Tätigkeit der Gewcrbeaufsichtsbcamten durch die Einführung 
von Halbtagsschichten erschwert werden würde, dürfte dies kein Grund sein, sie 
nicht einzuführen. Vermehrung der Zahl der Beamten und Heranziehung von 
Kontrolleuren aus den Reihen der Arbeiter und Arbeiterinnen könnte dem Uebel 
stand begegnen und die Wirksamkeit der Gewerbeaufsicht fördern. 
Ein grösseres Hindernis für die Einführung von Halbtagsschichten sind die 
Unternehmer, die jetzt schon unter Hinweis auf die größeren sozialen Lasten für 
Versicherungsbeiträge usw. und größere Betriebskosten die Einführung von Acht 
stundenschichten in Betrieben mit ständiger Tag- und Nachtarbeit ablehnen. 
Halbtagsschichten würden einer großen Anzahl verheirateter Arbeiterinnen 
und Kricgerwitwen, die hinzuverdienen müssen und Wirtschaft und Kinder zu 
versorgen haben, passende Gelegenheit hierzu geben und sie von der Uebernahme 
von Heimarbeit abhalten, die einmal gar nicht imstande ist, allen Frauen Erwerb 
zu geben und deren Ausdehnung aus den bekannten Gründen auch nicht zu 
wünschen ist." 
Das Gutachten bezog sich nicht auf anzustrebende gesetzliche Maßnahmen, sondern 
lediglich auf die Prüfung der Frage, ob durch freie Vereinbarungen 
zwischen Unternehmer- und Arbeiterorganisationen die Erwerbsmöglichkeitcn der 
verheirateten Arbeiterinnen berücksichtigt werden können. 
* * 
In der 
Kriegsbeschädigtenfürsorge 
für die Provinz Brandenburg hat die Generalkommisston mitgearbeitet und versucht, 
durch den Landesbeirat Bestimmungen zu schaffen, die auf die Organisationen in 
anderen Bezirken Deutschlands bessernd einwirken sollten. Der Mangel einer Reichs- 
zentralc, die von Anfang an hätte geschaffen werden müssen, sei dadurch freilich 
nicht behoben. 
Der Mahnruf an die Kriegsbeschädigten vom 2. Oktober 1915 ist 
auf Verhandlungen im Landesbcirat zurückzuführen, insbesondere mit dem General 
oberarzt für das 3. Armeekorps, der die Interessen der Kriegsbeschädigten mit aller 
Energie zu vertreten suche. In einer Sitzung der Landesdirektoren wurde die Grün 
dung einer Reichszentrale für Kricgsbcschädigtenfüvsorge angeregt, und am 16. Sep 
tember ist diese Zentralstelle in G e st a l t des R e i ch s a u s s ch u s s e s der 
K r i e g s b e s ch ä d i g t e n f ü r s o r g e erfolgt. Dieser Ausschuß besteht aus den 
Vertretern der einzelnen Bundesstaaten. Er hat einen engeren Arbeitsausschuß 
eingesetzt mit dem Recht der Zuwahl, der seinerseits zehn Sonderausschüsse 
eingesetzt hat, in die auch Vertreter der Generalkommission berufen werden sollen.' 
Die A n st e l l u n g eines Beamten zur Bearbeitung d e r Ma 
terialien für Kriegsbeschädigtenfürsorge durch die Generalkom 
mission konnte Legten nach den in der Diskussion über den Bericht der General- 
kommission hierzu gemachten Ausführungen als selbstverständlich erklären. 
* * 
* 
Die Konferenz wünscht, daß an den Verhandlungen der Borständekonferenzen der 
Genosse Schippe! von der Sozialpolitischen Abteilung der General- 
kommission teilnimmt. 
* .,. * 
Die Kriegsstatistik der Gewerkschaften darf vor Beendigung des 
Krieges nicht mehr veröffentlicht werden. Einzelne Gewerkschaften mit vorwiegend 
jüngeren Mitgliedern haben einen besonders hohen Prozentsatz der zum Heeresdienst 
einberufenen Mitglieder aufzuweisen. Die Ententepresse, die in Deutschland einen 
Nachrichtendienst unterhält, verallgemeinerte die in der Statistik enthaltenen Ziffern 
der Einberufenen, um daraus ans die Zahl der insgesamt in Deutschland unter den 
Waffen stehenden Männer zu schließen. In den Ländern, die sich mit Deutschland
	        
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