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Auf Antrug von Sabath und Frau Thiede, namens der Revisoren, wird
beschlossen, dem Kassierer der Generalkommission E n t l a st u n g zu erteilen.
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Die Konferenz beschäftigte wiederum die Frage der Teuerungszulagen für die
A n g e st e l l t c n der G c n c r a l k o m m i s s i o n. Diese beantragt, die im Januar
beschlossenen Teuerungszulagen von monatlich 15 Mk. rückwirkend ab Januar auch
den Angestellten mit mehr als 3000 Mk. Gehalt zu zahlen; ferner ab 1. Juli 1916
die Teuerungszulage für alle Angestellten von 15 auf 20 Mk. zu erhöhen.
Abgesehen von der Motivierung dieser Anträge durch die Lebensmittelteuerung,
betonte Legten, daß es sich nicht um eine Gehaltszulage handele, sondern um
eine vorübergehende Teuerungszulage. Der Münchener Gewerk
schaftskongreß hat eine Kommission eingesetzt, die die Gehälter regeln soll. Diese
Kommission sei aber noch nicht zusammenberufen, andernfalls eine Gehaltserhöhung
allgemein vorgenommen worden wäre. Die Berechtigung dafür sei gegeben, ein
dahingehender Wunsch der Angestellten jedoch noch nicht geäußert worden. Mit 32
gegen 10 Stimmen wird den Anträgen der Generalkommission entsprechend be
schlossen:
1. den Angestellten der Generalkommission mit über 3000 Mk. Gehalt Teuerungs
zulagen von 15 Mk. nionatlich ab 1. Januar nachzuzahlen;
2. die Zulage für alle Angestellten der Generalkommission von 15 auf 20 Mk.
monatlich vom 1. Juli ab zu erhöhen.
L e g i e n erklärt hierzu für sich, ebenfalls Bauer und Robert Schmidt, auf
diese Zulage zu verzichten, weil ihnen durch die Aufhebung des Beschlusses, einen Teil
der Reichstagsdiäten an die Generalkommission abzuführen, im vorigen Jahre ohne
hin eine Erhöhung des Einkommens zuteil wurde.
Gegen die Haltung des „C o r r e s P o n d e n z b l a t t e s" zum Parteistreit
erheben Vorstand und Ausschuß des Verbandes der Glasarbeiter Protest. Der
Protest wird ohne Debatte zur Kenntnis genommen mit der Erklärung, daß das
„Corrcspondenzblatt" bisher olles das vertreten hat, was in den Vorständekonferenzen
als Grundlage für die Haltung der Gewerkschaften festgelegt ist.
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Punkt 2 der Tagesordnung.
Der
Novelle zum Reichsvcreinsgesctz
hat die Negierung die folgende Fassung als § 17a gegeben:
„Die Vorschriften der §§ 3, 17 über politische Vereine und deren Versamm
lungen sind auf Vereine von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zum Behufe der
Erlangung günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen nicht aus dem Grunde an
zuwenden, weil diese Vereine auf solche Angelegenheiten der Sozialpolitik oder der
Wirtschaftspolitik einzuwirken bezwecken, die mit der Erlangung oder Erhaltung
günstiger Lohn- oder Arbeitsbedingungen oder mit der Wahrung oder Förderung
wirtschaftlicher oder gewerblicher Zwecke zugunsten ihrer Mitglieder oder mit all
gemeinen beruflichen Fragen im Zusammenhange stehen."
Legten als Referent schildert die Vorgeschichte des Entwurfs, erläutert den
selben und verweist insbesondere auf die demselben beigegebene Begründung. Sowohl
der Wortlaut als auch die Begründung zeige, daß die Novelle für die gewerkschaft
lichen Organisationen keinesfalls bedeutungslos ist.
Nach eingehender Debatte gelangte folgende von Schlicke beantragte Reso
lution im ersten Teil einstimmig, im zweiten Teil gegen zwei Stimmen bei einer
Stimmenthaltung zur Annahme:
„Die Konferenz der Vertreter der Verbandsvorstände vom 15. und 16. Juni
1916 begrüßt die vom Reichstag am 5. Juni d. I. beschlossene Novelle zum Rcichs-
vercinsgesetz, die nach ihrem Wortlaut und ihrer von der Regierung beigegebenen '
Begründung den Gewerkschaften eine größere Bewegungsfreiheit gewährleister.
Die Konferenz billigt auch das Verhalten der Sozialdemokratischen Reichstags-