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Ebenso liegt es mit einer Reihe anderer Unterausschüsse. Wir arbeiten intensiv mit.
Mehrfach ist an uns das Ersuchen gerichtet, daß die Gewerkschaften auch etwas zu
den Kosten beitragen. Wir haben stets gesagt, das geht nicht, die Gewerkschaften
sind sehr belastet infolge des Krieges, sie werden in der Übergangszeit so in Anspruch
genommen werden, daß sie verpflichtet sind, ihre Mittel zurückzuhalten, um, wenn die
Kriegsteilnehmer zurückkehren, deren Anforderungen gerecht werden zu können. Das
haben die anderen eingesehen. Aber wenn wir nun, nachdem alle übrigen Organi
sationen sich bereit erklärt haben, den Aufruf zu unterzeichnen, sagen müssen, unsere
Vorständekonferenz hat uns das verboten, so bleibt uns doch gar nichts anderes übrig,
als dort auszutreten. Würden wir nicht austreten, so würden wir nun fünftes
Rad am Wagen sein und unsere ausschlaggebende Position verlieren.
Jeimann : Bauer hat mich falsch verständen, ich habe mir nicht die Auf
fassung zu eigen gemacht, daß durch die Sammlungen die Rentenbemessung beeinflußt
wird, sondern ich habe erklärt, daß im Lande diese Anschauung herrscht.
Es sprechen noch Dr un f eI und Str eine für die Beteiligung, Blum für
die Leistung der Unterschrift unter einen allgemeinen Aufruf zur Sammlung.'
Legten: Auf Grund der Erläuterungen, die die Generalkommission in ihrem
Rundschreiben gegeben hat, hätten die Vorstände sich nicht festlegen dürfen. Warum
heißt es Ludendorff-Spende? Die Unternehmer, besonders die Großindllstriellen
Rheinland-Westfalens, haben, um die gelbe Kriegsbeschädigtenfürsorge zu unterstützen,
30 Millionen gespendet. Der Landrat Röttger hat ja in einer Versammlung des
„Heimatdank" gesagt: Nach Kriegsschluß werden wir damit zu rechnen haben, daß
unsere arbeitsfriedlichen Organisationen ins Hiutertbeffen kommen, wir haben alle
Ursache, derartige Unternehmungen, wie den Heimatdank, zu unterstützen, denn da
durch ziehen wir die wirtschaftssriedlichen Arbeiter zu uns heran und werden uns
das, was wir eventuell in den wirtschastsfriedlichen Organisationen verlieren, wieder
schaffen. Die Großunternehmer haben von demselben Gedanken ausgehend dreißig
Millionen gespendet, die den wirtschaftsfriedlichen Kriegsbeschädigten zugute kommen
sollten. Der Reichsansschuß der Kriegsbeschädigtenfürsorge hat in diesen Kreisen
dahin gewirkt, daß die Mittel einem allgemeinen Fonds zur Fürsorge für die Kriegs
beschädigten zugeführt werden sollen. Die Großindustriellen haben die 30 Millionen
nicht dem Reichsausschuß zur Verfügung gestellt, sondern sie haben sie Ludendorff
zur freien Verwendung gegeben. Dieser hat sie dem Reichsansschuß übermittelt, und
deshalb ist er zum Protektor ernannt worden. Wäre diese Voraussetzung nicht ge
geben, dann hätten wir uns wahrscheinlich auch gegen den Titel gewandt. Nun bin
ich der Meinung, daß die Gründe, die uns veranlaßten, uns für die Sammlungen zu
entscheiden, auch für die Vorstandsvertreter mitbestimmend sein müssen. Es liegt doch
im Interesse der in unseren Gewerkschaften vereinigten Arbeiterschaft, daß, wenn eine
allgemeine Sammlung für die Kriegsbeschädigten in Deutschland durchgeführt lvird,
an der sich alle Kreise beteiligen sollen, auch die in unseren Organisationen vereinigten
Arbeiter sich nicht ablehnend verhalten. Schließlich ist es doch ein großer Teil der
Verbandskollegen, denen aus dem Fonds geholfen werden kann. Ich verweise nur
auf die Leistungen der Bäderabteilung des Roten Kreuzes, einer ganz unabhängigen
Organisation, die keineswegs ein Ersah für die amtliche Fürsorgeverpflichtnng ist.
Dorthin kommen Leute, die einfach von amtlichen Stellen von Rechts, wegen abgeschoben
sind, die aus dem Heere entlassen sind, nachdem sie aus Unkenntnis die Erklärung
unterschrieben haben, daß sie keinen Anspruch mehr haben. Einige Wochen später treten
daun Erscheinungen auf, die notwendigerweise als Folgen des Militärdienstes be
zeichnet werden müssen. — Wer hilft dann diesen Leuten, sollen wir unsere Hand von
diesen Unglücklichen zurückziehen, die sonst von keiner Seite Hilfe erhalten? Diese
Bäderabteilung steht in engstem Zusatnmenhang mit dem Reichsansschuß der Kriegs
beschädigtenfürsorge, der Geschäftsführer beider. Organisationen ist ein und dieselbe
Person. Genau so liegt es mit denen, die noch Rechtsansprüche haben. Oftmals tut
Hilfe im Augenblick not, um die Leute vor späterer schwerster Schädigung ihrer Ge
sundheit zu bewahren. Das Reich tritt mit Mitteln nicht ein, bevor der Rentenanspruch
entschieden ist. Haben wir als Gewerkschaftler nicht ein Interesse, hier helfend einzu-