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VI. Kapitel.
Aus dem Werke des Renatus Sincerus.
Die wahrhafte und vollkommene Bereitung des
philosophischen Steins der Brüderschaft aus dem
Orden des gülden und Rosenkreuzes, publicirt von
Sincero Renato, in Verlegung des Autoris, zu finden in
Breslau, bei Esaiae Fellgiebels sei. Wittwe und Erben, anno
d. 1714.
So lautet der Titel des Werkes, dem wir eine etwas ein
gehendere Betrachtung widmen müssen.
In diesem Buche finden wir eine Mitteilung über die Ge
setze der Brüderschaft, von denen wir das Nachstehende im
Auszug entnehmen:
1.
Dass die Brüderschaft, so ehedessen in 21 Brüdern bestand,
bis auf 63 und keinen mehr, soll augmentiret werden (her
metische Zahlen).
2.
Dass man bei dem vorigen Schluss, wonach man keinen
Papisten solle aufnehmen, welches geschehen ist, da unsere
meisten Brüder evangelisch waren (nicht beharren könne).
Und weil doch Katholiken etlicher Ursachen wegen aufge
nommen worden, und solches nur unter einander einen Hass
erwecket; so wird hiermit ordiniret, dieser Consequenz zuvor
zu kommen, dass ein Bruder den anderen seines Glaubens nicht
befrage; sondern erlauben, dass ein jeder, was Religion er
zugethan wäre, frey leben möge. Und wenn Einige diese
Frage tun möchten, so sollt ihr daraus judiziren, dass er nicht
einer von unseren Brüdern sei; indem es ein Zeichen ist, dass
er von unserer Constitution nichts weis.
3-
Der rosenkreuz. Kaiser soll auf Lebenszeit und nicht mehr
wie bisher auf 10 Jahre gewählt werden.
4-
Der Imperator soll eine Liste aller Brüder haben, um diese
im Fall der Not retten zu können.
10.
Wenn die Brüder einen Erben machen wollen, so soll er
das Bekäntniss in einer auf unsere Unkosten erbauten Kirchen
ablegen; hernach sollen sie ihn 2 Jahre als einen Lehrling
halten, denselben nach und nach von der Grösse unserer Con-
gregation instruiren, etc.