Full text: Deutschlands Hochseeflotte im Weltkrieg: persönliche Erinnerungen

Abschlagszahlung und Aufschub 
lischen Handel zu führen beabsichtigt sei. Am 1. Februar hatte 
mir der Chef des Admiralstabes in bestimmte Aussicht gestellt, 
daß der uneingeschränkte U-Boot-Krieg am 1. März eröffnet 
werden würde. Unter dieser Annahme wurden denn auch die 
weiteren operativen Vorarbeiten des Flottenkommandos auf 
gestellt. Bereits am 11. Februar erhielt das Flottenkommando 
den Befehl übermittelt über das Vorgehen gegen armierte 
feindliche Handelsschiffe. Dailach waren feindliche Kauffahrtei 
schiffe, die mit Geschützen bewaffnet waren, Kriegsschiffen gleich 
zu achten und mit allen Mitteln zu vernichten. Die Komman 
danten sollten sich dabei vor Augen halten, daß Verwechslun 
gen zum Bruch mit neutralen Mächten führen würden, daß 
also zur Vernichtung eines Kauffahrteischiffes der Armierung 
wegen nur dann geschritten werden dürfe, wenn die Armie 
rung erkannt war. Dieser Befehl sollte mit Rücksicht auf die 
auf diplomatischem Wege erfolgende Warnung der Neutralen 
erst am 29. Februar in Kraft treten. 
Die Regierung hatte wiederum eine Denkschrift dazu her 
ausgegeben über die Behandlung bewaffneter Kauffahrtei 
schiffe, in der sie auf Grund der von der englischen Regierung 
gegebenen Verhaltungsmaßregeln und des dementsprechend 
eingerichteten Auftretens englischer Kauffahrteischiffe es näher 
begründete, daß unter diesen Umständen feindliche Kauffahr 
teischiffe, die mit Geschützen bewaffnet seien, kein Recht mehr 
darauf haben könnten, als friedliche Handelsschiffe angesehen 
zu werden. Von dieser Sachlage gab die deutsche Regierung 
den neutralen Mächten Kenntnis, damit sie ihre Angehörigen 
warnen könnten, weiterhin ihre Personen oder ihr Vermögen 
bewaffneten Kauffahrteischiffen der mit dem Deutschen Reiche 
im Kriege befindlichen Mächte anzuvertrauen. Auf Grund 
dieser Erklärung konnte kein neutraler Staat mehr Anspruch 
darauf erheben, daß seine Landesangehörigen Anspruch auf 
Schutz hatten, wenn sie auf feindlichen bewaffneten Dampfern 
im Kriegsgebiet fuhren. 
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