Die militär-politische Bedeutung des U-Boot-Kr!e.qcs
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Es war zu erwarten, daß sich unter diesen Umständen
geringere Schwierigkeiten bei der Durchführung des U-Boot-
Krieges, der aus die neutrale Schiffahrt Rücksicht nahm, her
ausstellen würden. Wenn aber einmal, wie mir der Chef des
Admiralstabes angekündigt hatte, der Beschluß feststand, am
1. Mürz den uneingeschränkten U-Voot-Krieg zu eröffnen, so
war nicht einzusehen, warum jetzt diese Erklärung über die
Behandlung der armierten Dampfer vorher noch abgegeben
werden sollte. Meine Vermutung, daß der Zeitpunkt des
1. März nicht innegehalten werden würde, bestätigte sich bei
dem Besuche S. M. des Kaisers am 23. Februar, über den
ich an anderer Stelle schon berichtet habe. Danach teilte der
Kaiser die politischen Bedenken, die die Reichsleitung geltend
gemacht hatte, um es nicht zum Bruch mit Amerika kommen
zu lassen. Die von der Regierung gemachte Ankündigung, mit
der sich der Admiralstab als die für die Seekriegführung ver
antwortliche Stelle einverstanden erklärt hatte, machte es
selbstverständlich, daß sich das Flottenkommando der Weisung,
mit einigen U-Booten den Handelskrieg um England wieder
aufzunehmen, zu fügen hatte.
Es sollte zunächst der Erfolg eines Versuchs abgewartet
werden. Nach den mir gemachten Versicherungen mußte ich
außerdem annehmen, daß die Regierung aus den Vorkomm
nissen vom Jahre 1915 die Lehre gezogen hatte, vor Ein
sprüchen nicht wieder zurückzuweichen, sondern im Gegenteil
dann zu der verschärften Form des U-Boot-Krieges überzu
gehen. Es standen uns ja jetzt auch ganz andere Mittel zur
Verfügung, um unserer Drohung Nachdruck zu verleihen.
Hierbei möchte ich noch bemerken, daß das Flottenkommando
keinen maßgebenden Einfluß auf die Gestaltung des Krieges
auszuüben berechtigt war, wohl aber konnte der Flottenchef,
als der für die Ausführung verantwortliche Befehlshaber Vor
stellungen erheben, wenn er dabei auf zu große Unzuträglich
keiten stieß. Es kam hinzu, daß dem Flottenkommando nur