Sie militär-politische Bedeutung des U-Boot-Kriegel
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bestand somit die Gefahr, daß wir genau denselben Weg noch
einmal einschlagen würden, der vor Jahresfrist beschritten war
und zu einem so kläglichen Ende geführt hatte. Ich hatte meinen
Vertreter beauftragt, davor aufs dringendste zu warnen. Er
hatte am 8. Januar Gelegenheit, vom Reichskanzler empfangen
zu werden und ihm die Unzulänglichkeit des Verfahrens vorzu
tragen, wenn wiederum ein Mittelweg eingeschlagen würde,
der doch bald Anstoß erregen und bei einem Widerspruch
Amerikas scheitern müsse. Die Schwierigkeiten der Feststellung,
ob ein Dampfer armiert sei oder nicht, würden den Erfolg ganz
erheblich beeinträchtigen. Der Kanzler begab sich noch an dem
selben Abend nach Pleß, wo am nächsten Tag der entscheidende
Vortrag stattfand, bei welchem sich der Chef des Admiralstabes
doch auf den Standpunkt der Notwendigkeit, wie er ihn dem
Feldmarschall gegenüber begründet hatte, gestellt und auch Se.
Majestät davon überzeugt hat.
Am 9. Januar erhielt das Flottenkommando kurz hinter
einander zwei Mitteilungen. Die erste besagte, daß vom 1. Fe
bruar ab alle Handelsschiffe, die einwandfrei als bewaffnet
erkannt sind, ohne weiteres anzugreifen feien. Bis zu diesem
Termin sollten nur bewaffnete Frachtschiffe ungewarnt ange
griffen werden. Dies bedeutete also, daß vom 1. Februar an
auch armierte Passagierdampfer unter Wasser angegriffen wer
den dürften. Das zweite Telegramm enthielt einen dem Ad
miralsstabschef erteilten AllerhöchstenBefehl folgendenJnhalts:
„Ich befehle, daß der uneingeschränkte U-Bootkrieg ain
1. Februar mit voller Energie einsetzt. Sie haben unverzüglich
alle nötigen Vorbereittingen zu treffen, jedoch so, daß diese
Absicht dem Feind und den Neutralen nicht vorzeitig erkennbar
wird. Die grundlegenden Operationspläne sind mir vorzu
legen."
Es erschien mir auffällig, daß am 1. Februar noch ein
Befehl zum Vorgehen gegen armierte Dampfer verausgabt
werden sollte, wenn gleichzeitig am selben Tage bereits der