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Operationsbcfehle
von der Annahme aus, daß sich Gelegenheit finden würde, dem
Feind Abbruch zu tun, wenn dieser, wie zu erwarten war, eine
Blockade der deutschen Bucht einleiten würde, die sich an die
Bestimmungen des internationalen Seerechts hielt. Her
vorzuheben ist auch, daß eine U-Boots-Offensive nur ver-'
langt wird „wenn möglich". Die Kriegsleistungen der U-Boote
übertrafen die Erwartungen ganz bedeutend, dank der Energie,
mit der die Führung vor schwierigen Aufgaben nicht zurück
schreckte, und dem bei Kommandanten und Besatzungen herr
schenden Tatendrang, die Anforderungen noch aus eigenem
Antrieb zu überbieten.
Für die Ostseekriegführung enthielt der Operationsbefehl
an den Hochseechef keine Weisungen, da für dieses Gebiet ein
besonderer Oberbefehlshaber eingesetzt war. Wollte die eng
lische Flotte den Krieg in die Ostsee tragen, so erfüllten sich die
im Operationsbefehl der Hochseeflotte gestellten Vorbedingungen
(günstige Gelegenheit zum Angriff) auf die einfachste Weise.
III.
Zn Erwartung des feindlichen Angriffs
Am 2. August hatte der Flottenchef seinen sämtlichen auf
dem Flottenflaggschiff versammelten Unterbefehlshabern der
drei dort versammelten Linienschiff-geschwader, der Kreuzer,
Torpedoboote und U-Boote die in dem Operationsbefehl ge
stellte Aufgabe und seine Absichten auseinandergesetzt. Vom
Admiralstab war Weisung eingetroffen, daß gegen englische
Kriegs- und Handelsschiffe auf ausdrücklichen Wunsch des Aus
wärtigen Amtes keine feindseligen Handlungen unternommen
werden dürften, da dort wohl immer noch die Hoffnung auf