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zwei Drittel zahlen. Durch die Satzung können die Leistungen der Versicherung
erhöht werden.
Zur Darstellung kommen Verhältnisse aus dem Ortskrankenkassenverband
Stuttgart. Darstellungen aus den Geschäftsergebnissen einer größeren Betriebs
krankenkasse (der Württ. Metallwarenfabrik Geislingen-Steig) finden sich in
der Gruppe für Wohlfahrtseinrichtungen.
45. Modell des Erholungsheims Freudenthal. 46. Zahl der Mitglieder.
47. Zahl der Krankheitsfälle. 48. Zahl der Krankheitstage. 49. Die Krank
heitskosten pro Mitglied, pro Krankheitstag und pro Krankheitsfall je
in den Jahren 1884—1912. 50. Krankheitshäufigkeit der verschiedenen
Berufsgruppen. 51. Bilder aus der Verwaltung, der Zahnklinik, dem che
mischen Laboratorium und der Nährmittelabteilung.
D.
Reichsversicherungsamt Berlin. Die deutsche reichsgesetzliche
Arbeiterversicherung ist in ihren unmittelbaren Leistungen wie in ihren
mittelbaren gesundheitlichen und sozialen Wirkungen zu einem der bedeutendsten
Grund- und Eckpfeiler der Volkswohlfahrt und Gesundheitspflege im Deutschen
Reiche geworden. Ein Bild der die Gesundheitspflege fördernden hygienischen
Bestrebungen und Leistungen in Deutschland wäre unvollständig, wenn es die
Arbeiterversicherung außer acht ließe. Deshalb ist es wohl berechtigt, auf der
Ausstellung für Gesundheitspflege in Stuttgart 1914 Einrichtung und Wirken
der deutschen Arbeiterversicherung zu schildern.
Die Arbeiterversicherung setzt sich zum Ziele, die gesamte Arbeiter
schaft gegenüber den unvermeidlichen Gefahren und Schäden ihres Berufs in
ihrem wirtschaftlichen Leben zu sichern. Die deutsche Arbeiterversicherung beruht
auf Gegenseitigkeit und Selbstverwaltung, umfaßt kraft Gesetzes ohne Unterschied
der Staatsangehörigkeit Personen, welche in Deutschland ihre Arbeitskraft gegen
Lohn verwerten, und gewährt bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Alter —
im Gegensatz zur Armenpflege — jedem Versicherten einen Rechtsanspruch
auf gesetzlich bestimmte Leistungen bei kostenfreiem Verfahren. Die Kranken
versicherung gewährt im Erkrankungsfall auf die Dauer bis 26 Wochen und
darüber entweder Verpflegung im Krankenhaus oder ärztliche Behandlung, Arznei
und Krankengeld, außerdem Sterbegeld und Wöchnerinnenunterstützung. Die
Unfallversicherung entschädigt Betriebsunfälle und leistet unentgeltliches
Heilverfahren, Verletzten- und Hinterbliebenenrenten sowie Sterbegeld. Die In
validenversicherung bezweckt die Gewährung von Invaliden- und Alters
renten und übernimmt die Krankenfürsorge in Krankheitsfällen, welche Erwerbs
unfähigkeit befürchten lassen oder zur Hebung vorhandener Invalidität. In ge
setzlich bestimmten Fällen wurde bis 1912 die Hälfte der für die Versicherten
gezahlten Beiträge zurückerstattet. Seit 1912 ist eine Hinterbliebenenversicherung
in Kraft.
Seit 1885—1912 sind in diesen drei Zweigen der Arbeiterversicherung des
Deutschen Reichs zusammen rund 10 Milliarden (genauer 9964 Millionen) Mark
den Versicherten an Entschädigungen gezahlt worden oder ihnen und ihren Fa
milien an ärztlicher Behandlung (Arznei, Heilanstaltspflege usw.) unmittelbar
zugute gekommen. Die Verwaltungskosten sind in diesem Betrage nicht mit