Full text: Geschäftsanweisung für die Säuglingspflege und Kleinkinderfürsorge der Stadt Charlottenburg

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gemeinde den Vereinen jährlich 1320 dl für jede Schwester, während 
für die übrigen Schwestern je- 1600 Jt für das Jahr gezahlt werden. 
Für jede Schwester, die in den zu den Fürsorgestellen gehörigen 
Räumen wohnt, gewährt die Stadt außerdem die zur Bestreitung der 
Miete, der Beheizung und Beleuchtung der Räume entstehenden Kosten 
bis zu 280 di jährlich. 
Ferner trägt die Stadtgemeinde die gesetzlichen Anteile der Bei 
träge zur Kranken-, Invaliden- und Angestelltenversicherung sowie 
die Vertretungskosten bis zu 100 di jährlich für die einmalige Beur 
laubung jeder Schwester. 
Die Leibwäsche der Schlvestern darf n i ch l auf städtische Kosten 
gereinigt lverdcn. 
lb) Dienstverhältnis. 
Die Anstellung, Besoldung, Beaufsichtigung und Entlassung der 
Schwestern erfolgt durch die Vereine, die die Fürsorgestellen betreiben. 
Den leitenden Aerzten ist Gelegenheit zu geben, die anzustellenden 
Schwestern zu prüfen und sich über ihre Geeignetheit zur Anstellung 
zu äußern. Jede neue Schwester ist zunächst auf % Jähr zur Probe 
anzustellen. Hält der Arzt eine Schwester für nicht geeignet, so ist 
von ihrer Anstellung auch auf Probe Abstand zu nehmen. Außerdem 
müssen diejenigen Schwestern entlassen werden, welche nach dein Urteil 
des Arztes sich als untauglich erwiesen haben; sonst ist aber die Ent 
schließungsfreiheit der Vereine über die Belastung der Schwestern in 
ihrem Dienst nicht beeinträchtigt. 
Jede Schwester ist mit einer Ausweiskarte zu versehen. 
c) Beschäftigung. 
Die Schwestern sind die Gehilfinnen der leitenden Aerzte. Sie 
sind, soweit sie nicht andere besondere Aufgaben zu erfüllen haben, in 
erster Linie mit Hausbesuchen zu beschäftigen. 
Trifft die Schwester bei Ihren Besuchen ein Kind nicht an, so 
hat sie von Fall zu Fall den geeigneten Weg zu suchen, um eine Be 
sichtigung zu ermöglichen; empfohlen wird, durch den Briefkasten oder 
bei der Nachbarin eine Benachrichtigung zu hinterlassen.
	        
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