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, Die Höhe -er den Vereinen zur Besoldung der Schrei-hilfen
bewilligten Mittel richtet sich nach der Zahl der in Fürsorge befind
lichen Kinder.
7. Gebrauchs- und Verbra>lchsgegenstände sowie
Ausbesserungen.
a) Beschaffungen und Ausbesserungen.
Die erforderlichen Beschaffungen von Materialien usw. erfolgen
entweder durch Vermittlung des Magistrats im Wege der öffentlichen
oder beschränkten Ausschreibung oder freihändig durch die Vereine.
Soweit eine Ausschreibung durch den Magistrat stattfindet, wird
die zuständige Verwaltungsstelle rechtzeitig den für die Fürsorgestellen
erforderlichen Jahresbedarf feststellen und zur Lieferung anmelden.
Alle ausgeschriebenen Gegenstände sind von den vertraglich verpflichte
ten Lieferanten zu beziehen, erforderlichenfalls durch Vermittlung der
zuständigen städtischen Verwaltungsstelle oder Bauämter. Ein Ver
zeichnis der in Frage kommenden Lieferanten geht den Vereinen und
Fürsorgestellen alljährlich zu. Bei den Bestellungen ist anzugeben,
daß die Lieferungen zu den Vertragspreisen zu erfolgen haben.
Auf größte Sparsamkeit ist dauernd Bedacht zu nehmen.
Für Beschaffungen im Gesamtbeträge von mehr als 50 M
ist schriftlich die Genehmigung des zuständigen Magistratsdezernenten
herbeizuführen.
Schreibmaterialien, Drucksachen und Formulare werden von der
zuständigen Verwaltungsstelle des Magistrats beschafft und nach Be
darf ausgegeben.
Die den Abrechnungen beizufügenden Belege müssen erkennen
lassen, für welche Fürsorgestelle oder Milchausgabestelle die Be
schaffung erfolgt ist und unter welcher Nummer die beschafften Gegen
stände in das Geräteverzeichnis --- Abschnitt b — eingetragen sind.
Zu diesem Zweck ist auf die Rechnungen neben der Bezeichnung der
Gegenstände mit roter Tinte folgender Vermerk zu setzen: „Ger.-
Verz. ..... (Nummer der Fürsorgestelle Nr " oder „Ver
brauchsgegenstand."
Die auf städtische Kosten beschafften Geräte sind Eigentum der
Stadtgemeinde, sie sind gegen Brandschaden versichert. Die Vereine