Full text: Geschäftsanweisung für die Säuglingspflege und Kleinkinderfürsorge der Stadt Charlottenburg

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, Die Höhe -er den Vereinen zur Besoldung der Schrei-hilfen 
bewilligten Mittel richtet sich nach der Zahl der in Fürsorge befind 
lichen Kinder. 
7. Gebrauchs- und Verbra>lchsgegenstände sowie 
Ausbesserungen. 
a) Beschaffungen und Ausbesserungen. 
Die erforderlichen Beschaffungen von Materialien usw. erfolgen 
entweder durch Vermittlung des Magistrats im Wege der öffentlichen 
oder beschränkten Ausschreibung oder freihändig durch die Vereine. 
Soweit eine Ausschreibung durch den Magistrat stattfindet, wird 
die zuständige Verwaltungsstelle rechtzeitig den für die Fürsorgestellen 
erforderlichen Jahresbedarf feststellen und zur Lieferung anmelden. 
Alle ausgeschriebenen Gegenstände sind von den vertraglich verpflichte 
ten Lieferanten zu beziehen, erforderlichenfalls durch Vermittlung der 
zuständigen städtischen Verwaltungsstelle oder Bauämter. Ein Ver 
zeichnis der in Frage kommenden Lieferanten geht den Vereinen und 
Fürsorgestellen alljährlich zu. Bei den Bestellungen ist anzugeben, 
daß die Lieferungen zu den Vertragspreisen zu erfolgen haben. 
Auf größte Sparsamkeit ist dauernd Bedacht zu nehmen. 
Für Beschaffungen im Gesamtbeträge von mehr als 50 M 
ist schriftlich die Genehmigung des zuständigen Magistratsdezernenten 
herbeizuführen. 
Schreibmaterialien, Drucksachen und Formulare werden von der 
zuständigen Verwaltungsstelle des Magistrats beschafft und nach Be 
darf ausgegeben. 
Die den Abrechnungen beizufügenden Belege müssen erkennen 
lassen, für welche Fürsorgestelle oder Milchausgabestelle die Be 
schaffung erfolgt ist und unter welcher Nummer die beschafften Gegen 
stände in das Geräteverzeichnis --- Abschnitt b — eingetragen sind. 
Zu diesem Zweck ist auf die Rechnungen neben der Bezeichnung der 
Gegenstände mit roter Tinte folgender Vermerk zu setzen: „Ger.- 
Verz. ..... (Nummer der Fürsorgestelle Nr " oder „Ver 
brauchsgegenstand." 
Die auf städtische Kosten beschafften Geräte sind Eigentum der 
Stadtgemeinde, sie sind gegen Brandschaden versichert. Die Vereine
	        
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