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find dafür verantwortlich, daß die Geräte jederzeit vollständig und in
gutem Zustande vorhanden sind. Alljährlich mindestens einmal wird
eine Prüfung der Geräte vorgenommen.
Die erforderlichen A u s b e s s e r u n g e n sind rnüglichst durch
die vertraglich verpflichteten Lieferanten der Stadt ausführen zu lassen.
I») Geräteverzeichnisse.
Alle für Rechnung der Stadtgemeinde beschafften Gegenstände
sind mit größter Genauigkeit in die für jede Fürsorgestelle und Milch
ausgabestelle zu führenden Geräteverzeichnisse aufzunehmen. Nicht
zu inventarisieren sind Glassachen und Verbrauchsgegenstände, wie
Schreibmaterialien, Bücher, Scheuertücher, Scheuerbürsten u. dgl.
B. Vorstellung der Säugling e.
I. Geburtsmeldringeu.
lieber jede Geburt wird den Fürsorgeftellen durch Vermittelung
des Statistischen Amtes sofort Mitteilung gemacht; die Wohnungen
der Eltern sind hierbei genau nach Vorder- und Hinterhaus, Seiten
flügel usw. sowie Stockwerklage zu bezeichnen.
Die Fürsorgestellen haben auf Grund des in der Geburtsmeldung
angegebenen Standes der Eltern des Kindes zu entscheiden, ob sich das
Kind zur Aufnahme in die Fürsorge eignet.
In allen Fällen , die für die Fürsorge in Frage kommen, ist
regelmäßig binnen 24 Stunden nach Eingang der Geburtsmeldung
ein Besi.ch in der Wohnung zu machen, wobei zu versuchen ist, die
Mütter für den Besuch der Fürsorgestellen zu gewinnen.
Jede Geburtsmeldung muß durch die zuständige Schwester mit
einem kurzen Vermerk darüber versehen werden, ob und w a n n der
Besuch durch die Schwester stattgefunden hat, gegebenenfalls aus
welchem Grunde von einem Besuch abgesehen wurde. Bei den be
suchten Kindern ist ferner anzugeben, ob Brust, Zwiemilch oder Flasche
gegeben und ob das Kind in Fürsorge gebracht werden wird. Die
Fürsorgeschwester hat endlich auf der Meldung zu vermerken, ob das'