Full text: Geschäftsanweisung für die Säuglingspflege und Kleinkinderfürsorge der Stadt Charlottenburg

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find dafür verantwortlich, daß die Geräte jederzeit vollständig und in 
gutem Zustande vorhanden sind. Alljährlich mindestens einmal wird 
eine Prüfung der Geräte vorgenommen. 
Die erforderlichen A u s b e s s e r u n g e n sind rnüglichst durch 
die vertraglich verpflichteten Lieferanten der Stadt ausführen zu lassen. 
I») Geräteverzeichnisse. 
Alle für Rechnung der Stadtgemeinde beschafften Gegenstände 
sind mit größter Genauigkeit in die für jede Fürsorgestelle und Milch 
ausgabestelle zu führenden Geräteverzeichnisse aufzunehmen. Nicht 
zu inventarisieren sind Glassachen und Verbrauchsgegenstände, wie 
Schreibmaterialien, Bücher, Scheuertücher, Scheuerbürsten u. dgl. 
B. Vorstellung der Säugling e. 
I. Geburtsmeldringeu. 
lieber jede Geburt wird den Fürsorgeftellen durch Vermittelung 
des Statistischen Amtes sofort Mitteilung gemacht; die Wohnungen 
der Eltern sind hierbei genau nach Vorder- und Hinterhaus, Seiten 
flügel usw. sowie Stockwerklage zu bezeichnen. 
Die Fürsorgestellen haben auf Grund des in der Geburtsmeldung 
angegebenen Standes der Eltern des Kindes zu entscheiden, ob sich das 
Kind zur Aufnahme in die Fürsorge eignet. 
In allen Fällen , die für die Fürsorge in Frage kommen, ist 
regelmäßig binnen 24 Stunden nach Eingang der Geburtsmeldung 
ein Besi.ch in der Wohnung zu machen, wobei zu versuchen ist, die 
Mütter für den Besuch der Fürsorgestellen zu gewinnen. 
Jede Geburtsmeldung muß durch die zuständige Schwester mit 
einem kurzen Vermerk darüber versehen werden, ob und w a n n der 
Besuch durch die Schwester stattgefunden hat, gegebenenfalls aus 
welchem Grunde von einem Besuch abgesehen wurde. Bei den be 
suchten Kindern ist ferner anzugeben, ob Brust, Zwiemilch oder Flasche 
gegeben und ob das Kind in Fürsorge gebracht werden wird. Die 
Fürsorgeschwester hat endlich auf der Meldung zu vermerken, ob das'
	        
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