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jenigen Mütter, die nicht wissen, an welche Fürsorgestelle sie sich zu
wenden haben, a» die örtlich zuständige zu verweisen.
3. Sprechstunden.
Die Sprechstunden für Säuglinge finden wie folgt statt:
Fürsorgestelle I Dienstag, Freitag und'Sonnabend 2—3 Uhr;
„ I I Montag, Mittwoch und Donnerstag 2—3 Uhr;
„ III Dienstag, Donnerstag und Sonnabend 2—3 Uhr;
„ IV Montag, Mittwoch und Freitag 214—314 Uhr;
„ V Montag, Mittwoch und Freitag 2—3 Uhr;
„ VI Dienstag und Freitag 2—3 Uhr;
„ VII Montag, Mittwoch und Freitag 2—3 Uhr.
4. Journalblätter.
Ueber jedes in Fürsorge geirommene Kind ist ein Journalblatt
anzulegen. Diese Blätter sind mit peinlichster Genauigkeit zu führen.
Für joden über das laufende Rechnungsjahr hinaus in Fürsorge
befindlichen Säugling ist bei Beginn des neuen Jahres ein zweites
Journalblatt auszufertigen. Die Journalblätter über die aus dem
Vorjahre ü b emo m m e n e n Kinder sind auf der Titelseite oben
mit einem roten Kreuz deutlich zu bezeichnen. In diesen Journal
blättern ist nur der Kopf und das Datum der ersten Konsultation
und Datum und Inhalt der letzten Raterteilung im alten Jahre aus
zufüllen.
Bei der Ileberweisuug von Säuglingen von einer Fürsorgestelle
zur anderen hat das über das Kind geführte Journalblatt bei der
Fürsorgestelle zu verbleiben, bei der das Kind zuerst in Fürsorge war.
Erforderlichenfalls hat sich die neue Fürsorgestelle eine Abschrift des
Journals zu erbitten. Bei einem solchen Wechsel hat die erste Für
sorgestelle auf den, Journalblatt zu vermerken, wohin das Kind über
wiesen ist, die neue Fürsorgestelle hat anzugeben, wo das Kind bereits
in Fürsorge war.
Zur Aufstellung der den Verlvaltungsberichten beizufügenden
liebersichten findet alljährlich eine Aufarbeitung der Journalblätter
durch das Statistische Anit statt. Zu diesem Zwecke haben die Für
sorgestellen zum 1. Mai jeden Jahres dem Statistischen Amt säurt-