Full text: Geschäftsanweisung für die Säuglingspflege und Kleinkinderfürsorge der Stadt Charlottenburg

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Die regelmäßige Ausgabe der Nahrung findet täglich morgens 
zwischen 7 und 9 Uhr in den Fürsorge- oder Milchausgabestellen durch 
die Schwestern gegen Gutscheine, die bei der wöchentlichen Vorstellung 
des Säuglings immer auf eine Woche erneuert werden, statt. 
Es ist darauf zu halten, daß die Nahrung in möglichst kurzer 
Zeit verausgabt und bis dahin nicht in einem der Sonne ausgesetzten 
Raume aufbewahrt wird. 
Bei der Milchausgabe haben die Schwestern die Mütter über die 
Kühlhaltung der Nahrung im Hause zu belehren; Kühlkisten werden 
nicht verliehen. 
Der Preis für eine ganze gegen Bezahlung abzugebende Tages 
portion (1 Liter Milch oder l trinkfertige Portion oder 1 Portion 
Eiweißmilch usw.) beträgt 20 •#, für eine halbe Tagesportion l0 F, 
für eine viertel Tagesportion 5H. 
Zwar sind weder die Mütter noch insbesondere die Pflegemütter 
städtischer Pflegekinder zum Bezüge der Milch durch die Fürsorgestellen 
verpflichtet, zur lleberwachung der Ernährung der Säuglinge ist es 
indes dringend notwendig, auf den Bezug der Milch durch die Für 
sorgestellen nachdrücklichst zu halte». 
Die Empfänger künstlicher Säuglingsnahrung sind in die zu 
führenden Listen alphabetisch geordnet einzutragen. Die Listen sind 
getrennt nach der Art der Nahrung und der Art der Abgabe („gegen 
Bezahlung" oder „unentgeltlich") zu führen; die Listen über die un 
entgeltlich abgegebene Nahrung sind den Abrechnungen beizufügen. 
>») Milchlieferung. 
Die Kindermilch für die Fürsorgestellen I V und VII wird 
in rohem Zustande von Mitgliedern des „Vereins Charlottenburger 
Molkereibesitzer" zum Preise von 50 H für das Liter unter den aus 
den Verträgen ersichtlichen Bedingungen geliefert; die Kindermilch für 
die Fürsorgestelle VI liefert das Kniserin-Auguste-Victoria-Haus. Die 
Lieferung erfolgt in (4- und sh-Liter-Flaschen. Die Milch darf nickt 
auf offenen Wagen befördert werden. 
Die Fürsorgestellen haben mit den Molkereibesitzern die Liefer 
zeit so zu vereinbaren, daß zwischen Lieferung und Verausgabung nur 
eine kurze Frist besteht.
	        
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