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Die regelmäßige Ausgabe der Nahrung findet täglich morgens
zwischen 7 und 9 Uhr in den Fürsorge- oder Milchausgabestellen durch
die Schwestern gegen Gutscheine, die bei der wöchentlichen Vorstellung
des Säuglings immer auf eine Woche erneuert werden, statt.
Es ist darauf zu halten, daß die Nahrung in möglichst kurzer
Zeit verausgabt und bis dahin nicht in einem der Sonne ausgesetzten
Raume aufbewahrt wird.
Bei der Milchausgabe haben die Schwestern die Mütter über die
Kühlhaltung der Nahrung im Hause zu belehren; Kühlkisten werden
nicht verliehen.
Der Preis für eine ganze gegen Bezahlung abzugebende Tages
portion (1 Liter Milch oder l trinkfertige Portion oder 1 Portion
Eiweißmilch usw.) beträgt 20 •#, für eine halbe Tagesportion l0 F,
für eine viertel Tagesportion 5H.
Zwar sind weder die Mütter noch insbesondere die Pflegemütter
städtischer Pflegekinder zum Bezüge der Milch durch die Fürsorgestellen
verpflichtet, zur lleberwachung der Ernährung der Säuglinge ist es
indes dringend notwendig, auf den Bezug der Milch durch die Für
sorgestellen nachdrücklichst zu halte».
Die Empfänger künstlicher Säuglingsnahrung sind in die zu
führenden Listen alphabetisch geordnet einzutragen. Die Listen sind
getrennt nach der Art der Nahrung und der Art der Abgabe („gegen
Bezahlung" oder „unentgeltlich") zu führen; die Listen über die un
entgeltlich abgegebene Nahrung sind den Abrechnungen beizufügen.
>») Milchlieferung.
Die Kindermilch für die Fürsorgestellen I V und VII wird
in rohem Zustande von Mitgliedern des „Vereins Charlottenburger
Molkereibesitzer" zum Preise von 50 H für das Liter unter den aus
den Verträgen ersichtlichen Bedingungen geliefert; die Kindermilch für
die Fürsorgestelle VI liefert das Kniserin-Auguste-Victoria-Haus. Die
Lieferung erfolgt in (4- und sh-Liter-Flaschen. Die Milch darf nickt
auf offenen Wagen befördert werden.
Die Fürsorgestellen haben mit den Molkereibesitzern die Liefer
zeit so zu vereinbaren, daß zwischen Lieferung und Verausgabung nur
eine kurze Frist besteht.