Full text: Geschäftsanweisung für die Säuglingspflege und Kleinkinderfürsorge der Stadt Charlottenburg

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a) solche Kinder, die bereits unentgeltlich künstliche Nahrung auf 
Grund eines Armenschcines oder deren Mütter Stillunter- 
stützung erhalten, 
1>) alle übrigen, sotveit Mittellosigkeit der Eltern anzunehmen ist, 
unter dein Vorbehalt, daß der vorgeschriebene Armenschein 
nachgebracht ivird. 
Der Stadtarzt ist berechtigt und verpflichtet, hinterher bei der 
Armendirektion den Antrag zu stellen, daß die freie Behandlung ab 
gelehnt wird, wenn er feststellt, daß die Voraussetzungen für die armen 
ärztliche Behandlung nicht vorhanden sind. 
Personalveränderungen bei den Stadtärzten werden den Für 
sorgestellen sofort mitgeteilt. 
Die leitenden Aerzte sind ferner ermächtigt, die Entnahme von 
Blut bei Säuglingen und die Untersuchung des entnommenen Blutes 
auf Syphilis nach eingeholter Zustimmung der Eltern oder gesetzlichen 
Vertreter durch das Krankenhaus Kirchstraße ausführen zu lassen. 
2. Aufnahme gesunder sowie schwächlicher und kranker 
Säuglinge in Anstalten. 
Gesunde Säuglinge finden, sofern es zu ihrer Unterbringung 
an geeigneten Pflegcanstalten mangelt, im Krankenhaus Sophie-Char- 
lotten-Straße, im Säuglingsheim Westend nud im Kaiserin-Auguste- 
Victoria-Haus Aufnahme. Beim Krankenhaus Sophie-Charlotten- 
Straße ist es dringend erwünscht, Säuglinge nicht ohne weiteres dort 
hin zu überweisen, sondern von Fall zu Fall den Tag der lleberwei- 
sung vorher telephonisch mit der Anfnahmeschwester zu vereinbaren. 
Für schlvächliche und kranke Säuglinge dienen die städtischen 
.Krankenhäuser Westend und Kirchstraße, die Säuglingsklinit Christ 
straße 9, das Säuglingsheim Westend und das Kaiserin-Auguste- 
Victoria-Haus. 
Falls es erforderlich ist, Mutter und Kind im Falle der Erkran 
kung eines von beiden zusanunen zu lassen, weil die Mutter das 
Kind nährt, stehen für solche Fälle die städtischen Krankenhäuser Kirch 
straße und Sophie-Charlotten-Straße sowie das Säuglingsheim 
Westen- zur Verfügung.
	        
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