Full text: Geschäftsanweisung für die Säuglingspflege und Kleinkinderfürsorge der Stadt Charlottenburg

IX. Sonstige Maßnahmen. 
1. Besprechungen. 
Um eine möglichst gleichmäßige Behandlung aller Säuglings' 
sürsorgeangelegenheiten zu sichern, findet unter dem Vorsitz des zustän 
digen Magistratsdezernenten in der Regel vierteljährlich eine gemein 
same Besprechung mit den Vereinen im Rathause statt. 
Jeder Säuglingsfürsorgestelle ist eine Abschrift des Protokolls 
über die gepflogenen Verhandlungen zu übersenden. 
Von den Beschlüssen in den Sitzungen, die der Dezernent nur mit 
den leitenden Aerzten abhält, ist den Vereinen Mitteilung zu machen. 
2. Mütterabende. 
Die leitenden Aerzte sind ermächtigt, zur Belehrung der Mütter 
in den Räumen der Fürsorgestellen Mütterabende nach ihrem Ermessen 
abzuhalten. Kosten dürfen der Stadtgemeinde hierdurch außer für 
Heizung und Beleuchtung nicht entstehen. 
X. Die Mosten. 
Die zur Ausübung der Säuglings- und Kleinlinderfürsorge er 
forderlichen Kosten trägt die Stadtgemeinde nach Maßgabe der in 
dieser Geschäftsanweisung gegebenen Vorschriften. Ueber die zur Ver 
fügung gestellten Mittel geht den in Betracht kommenden Vereinen 
zu Beginn jedes Rechnungsjahres ein Verteilungsplan zu. Die Mittel 
werden den Vereinen vorschußweise gezahlt. Die zuständige Ver 
waltungsstelle des Magistrats hat darauf zu achten, daß die Etat 
positionen nicht überschritten, die Vorschüsse im Verhältnis zu den 
verfügbaren Mitteln nicht zu schnell und zu hoch erhoben werden, und 
daß dauernd möglichste Sparsamkeit geübt wird. 
Die Vereine haben über die Verwendung der Vorschüsse Rechnung 
zu legen. Die zu diesen: Zwecke aufzustellenden Abrechnungen sind 
dem Magistrat nach vorgeschriebenem Muster vierteljährlich bis zum 
15. Juli, 15. Oktober, 15. Januar und 15. April unter Beifügung 
sämtlicher Unterbelege, deren Richtigkeit zu bescheinigen ist, einzureichen,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.