IX. Sonstige Maßnahmen.
1. Besprechungen.
Um eine möglichst gleichmäßige Behandlung aller Säuglings'
sürsorgeangelegenheiten zu sichern, findet unter dem Vorsitz des zustän
digen Magistratsdezernenten in der Regel vierteljährlich eine gemein
same Besprechung mit den Vereinen im Rathause statt.
Jeder Säuglingsfürsorgestelle ist eine Abschrift des Protokolls
über die gepflogenen Verhandlungen zu übersenden.
Von den Beschlüssen in den Sitzungen, die der Dezernent nur mit
den leitenden Aerzten abhält, ist den Vereinen Mitteilung zu machen.
2. Mütterabende.
Die leitenden Aerzte sind ermächtigt, zur Belehrung der Mütter
in den Räumen der Fürsorgestellen Mütterabende nach ihrem Ermessen
abzuhalten. Kosten dürfen der Stadtgemeinde hierdurch außer für
Heizung und Beleuchtung nicht entstehen.
X. Die Mosten.
Die zur Ausübung der Säuglings- und Kleinlinderfürsorge er
forderlichen Kosten trägt die Stadtgemeinde nach Maßgabe der in
dieser Geschäftsanweisung gegebenen Vorschriften. Ueber die zur Ver
fügung gestellten Mittel geht den in Betracht kommenden Vereinen
zu Beginn jedes Rechnungsjahres ein Verteilungsplan zu. Die Mittel
werden den Vereinen vorschußweise gezahlt. Die zuständige Ver
waltungsstelle des Magistrats hat darauf zu achten, daß die Etat
positionen nicht überschritten, die Vorschüsse im Verhältnis zu den
verfügbaren Mitteln nicht zu schnell und zu hoch erhoben werden, und
daß dauernd möglichste Sparsamkeit geübt wird.
Die Vereine haben über die Verwendung der Vorschüsse Rechnung
zu legen. Die zu diesen: Zwecke aufzustellenden Abrechnungen sind
dem Magistrat nach vorgeschriebenem Muster vierteljährlich bis zum
15. Juli, 15. Oktober, 15. Januar und 15. April unter Beifügung
sämtlicher Unterbelege, deren Richtigkeit zu bescheinigen ist, einzureichen,