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2. Maßnahmen bei dem Verdacht oder dem Vorhandensein
> der Erbsyphilis 38—39
3. Beaufsichtigung der Kinder durch die Fürsorgestellen.
a) Allgemeines 39
d) Ueberweisung an die Fürsorgestellen 40
e) Pflichten der Pflegemütter, Haltefrauen und Mündel-
mütter zur Vorstellung der Kinder 40
d) Pflichten der Wai scnschwestern ......... 40—41
e) Kontrollblätter 41—42
i) Künstliche Nahrung für Pflegekinder ...... 42
g) Bekleidung der Kinder 42
h) Behandlung kranker Kinder 4Z—43
i) Regelmäßige Berichte an die Deputation für die
Waisenpflege ■ 43
4. Mitwirkung der Waisenräte und Stadtärzte 43
5. Vorstellung hier untergebrachter Berliner Pflegekinder . 43
IX. S o n st i g e Mahnn h m e n .
1. Besprechungen , .... 44
2. Mütterabende .. 44
X. Die Kosten 44—45
XI. Schlußbestimmungen . 45