Full text: Grundriss der psychiatrischen Diagnostik

Status somaticus. 
blödete Kranke (z. B. bei Dementia paralytica) wahllos nach jedem 
dem Munde genäherten Gegenstände schnappen. Besser spricht 
man hier von einem Säuglingsreflex, da Säuglinge ein ähnliches 
Verhalten zeigen. 
Torticollis oder Caput obstipum nennt man Schief 
stand des Kopfes durch Krampf eines M. stemocleido-mastoideus 
(N. accessorius, XI. Himnerv). . 
Das Geruchsvetmögen (N. olfactorius, I. Hirnnerv) 
untersucht man in der Weise, dass man dem Patienten ein 
Nasenloch zuhält und vor das andere eine deutlich riechende 
Flüssigkeit in einer Flasche mit engem Halse bringt, z. B. 
Pfefferminzöl, Essig, Asa foetida usw. Der Patient soll an- 
geben, ob und was er riecht. Kann er nicht die Art der 
Flüssigkeit nach dem Gerüche bestimmen, mag er wenigstens 
sagen, ob es gut oder schlecht riecht. 
Doppelseitige Aufhebung des Geruches (Anosmie) kann durch 
Druck auf die Olfactorii zustande kommen beiTümör, Hydrocepha- 
lus_usw. Indessen ist das Geruchsvermögen s'elir verschieden ent 
wickelt, wird auch durch lokale Prozesse in der Nase geschädigt. 
Selbst Differenzen zwischen rechts und links sind nur mit Vorsicht 
zu verwerten. Bei Hysterie ist häufig halbseitige Geruchslähmung 
vorhanden. 
Abtropfen von Cerebrospinalflüssigkeit aus der Nase hat 
man bei starkem Gehirndruck durch Tumor oder Hydrocephalus 
beobachtet. 
Bei der Geschmacksprüfung streckt der zu Unter 
suchende die Zunge heraus und zeigt, ohne zu sprechen, mit 
dem Finger auf einer vorgehaltenen Tafel nach einem der 
dort niedergeschriebenen Worte „Sauer“, „Bitter“, „Süss“, 
„Salzig“. Auch hier prüfe man beide Zungenhälften ge 
trennt, indem man mit einem (jedesmal gewechselten) 
kleinen Wattebausch auf die Ränder etwas Flüssigkeit tupft. 
Zweckmässig benutzt man schwache Zucker-, Kochsalz-, 
Chininlösungen und verdünnte Essigsäure. Nach jeder Prü 
fung ist der Mund auszuspülen. Aufhebung des Geschmacks 
nennt man Ageusie. 
Halbseitige Geschmacksaufhebung ist oft ein hysterisches 
Symptom. Mit den Befunden sei man äusserst vorsichtig, zumal 
mehrere Nerven in Betracht kommen. Das hintere Drittel der Zunge 
wird vom Glossopharyngeus (IX. Hirnnerv), die vorderen zwei Drittel 
werden vom N. lingualis des 3, Trigeminusastes, welcher Chorda- 
fasern vom N. facialis führt, innerviert. 
Am Gehör (N. cochlearis vom Acusticus) prüft man 
zunächst "die Luftleitung durch Nachspreclienlassen zwei-
	        
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