Status somaticus.
blödete Kranke (z. B. bei Dementia paralytica) wahllos nach jedem
dem Munde genäherten Gegenstände schnappen. Besser spricht
man hier von einem Säuglingsreflex, da Säuglinge ein ähnliches
Verhalten zeigen.
Torticollis oder Caput obstipum nennt man Schief
stand des Kopfes durch Krampf eines M. stemocleido-mastoideus
(N. accessorius, XI. Himnerv). .
Das Geruchsvetmögen (N. olfactorius, I. Hirnnerv)
untersucht man in der Weise, dass man dem Patienten ein
Nasenloch zuhält und vor das andere eine deutlich riechende
Flüssigkeit in einer Flasche mit engem Halse bringt, z. B.
Pfefferminzöl, Essig, Asa foetida usw. Der Patient soll an-
geben, ob und was er riecht. Kann er nicht die Art der
Flüssigkeit nach dem Gerüche bestimmen, mag er wenigstens
sagen, ob es gut oder schlecht riecht.
Doppelseitige Aufhebung des Geruches (Anosmie) kann durch
Druck auf die Olfactorii zustande kommen beiTümör, Hydrocepha-
lus_usw. Indessen ist das Geruchsvermögen s'elir verschieden ent
wickelt, wird auch durch lokale Prozesse in der Nase geschädigt.
Selbst Differenzen zwischen rechts und links sind nur mit Vorsicht
zu verwerten. Bei Hysterie ist häufig halbseitige Geruchslähmung
vorhanden.
Abtropfen von Cerebrospinalflüssigkeit aus der Nase hat
man bei starkem Gehirndruck durch Tumor oder Hydrocephalus
beobachtet.
Bei der Geschmacksprüfung streckt der zu Unter
suchende die Zunge heraus und zeigt, ohne zu sprechen, mit
dem Finger auf einer vorgehaltenen Tafel nach einem der
dort niedergeschriebenen Worte „Sauer“, „Bitter“, „Süss“,
„Salzig“. Auch hier prüfe man beide Zungenhälften ge
trennt, indem man mit einem (jedesmal gewechselten)
kleinen Wattebausch auf die Ränder etwas Flüssigkeit tupft.
Zweckmässig benutzt man schwache Zucker-, Kochsalz-,
Chininlösungen und verdünnte Essigsäure. Nach jeder Prü
fung ist der Mund auszuspülen. Aufhebung des Geschmacks
nennt man Ageusie.
Halbseitige Geschmacksaufhebung ist oft ein hysterisches
Symptom. Mit den Befunden sei man äusserst vorsichtig, zumal
mehrere Nerven in Betracht kommen. Das hintere Drittel der Zunge
wird vom Glossopharyngeus (IX. Hirnnerv), die vorderen zwei Drittel
werden vom N. lingualis des 3, Trigeminusastes, welcher Chorda-
fasern vom N. facialis führt, innerviert.
Am Gehör (N. cochlearis vom Acusticus) prüft man
zunächst "die Luftleitung durch Nachspreclienlassen zwei-