Full text: Zeitbilder aus der Geschichte der Juden in Breslau

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Kraft eines solchen Schutzbriefes war dem Schutzjnden 
verstattet entweder zu studiren, allerlei mechanische Künste zu 
treiben, zu mäkeln, mit inländischen Fabrikwaaren, Juwelen, Gold, 
Silber, alten Kleidern, Pferden und überhaupt mit allem zu 
handeln, was entweder den Juden zu führen nicht verboten ist, 
— z. B. inländische Wolle, Garn, Flachs, Röte, Tuch und dgl. 
— oder womit der Handel ausschließungsweise einer Innung 
verliehen worden, als Tagelöhner zu arbeiteil, auch, wenn die 
christlichen Handwerker freiwillig sich entschließen, ein Handwerk 
zunftmäßig zu erlernen." 
Dem Schutzsuden war auch gestattet, unter Beobachtling der 
Vorschriften über An- und Abmeldung, männliche uild weibliche 
Dienstboten, aber inländische zu halten, einen von seinen Söhnen 
ans Grund eiiles bei der Kriegs- und Domänenkammer nachge 
suchten Taufscheines in Breslau zu verheirathen uub ihm seine 
Stammnummer als Schutzjude zu erwerben. Die andern Söhne 
durften ilur unter der Bedingung heirathen, daß sie Breslau 
verließen oder daß ihneil die Braut eine Stammnummer zu 
brachte. Ausgestorbene Stammnummern sollten einem Andern, 
von der Gemeinde vorgeschlagenen zufallen*). Wenn der Schutz 
jude sich dem Inhalte des Schutzbrieses gemäß verhielt nnb seine 
Obliegenheiten erfüllte, so sollte er seinen ihm hierdurch ver 
liehenen Gerechtsanlen gegen alle Turbationes (Störungen) auf 
das kräftigste gestützt werden. Die Kinder der bloß geduldeten 
Juden mußten mit 15—16 Jahren Breslau verlassen, jeder 
Breslauer Jude mußte sich binnen 4 Wochen einen Familien 
namen wählen und alle Geschäfts- und Gemeindebücher rc. 
inußten fortan deutsch geführt werden. — 
*) Die andern Söhne konnten heirathen: — wenn sie entweder 
eine Fabrik anlegten oder eine wüste Stelle in einer oberschl. Stadt 
retablirten. — Zimmermann. —
	        
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