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^^nzuMten. die außer den Religionsgebräuchen den Kindern
<?■ ^"M^iglich reine Moral, Menschenliebe und Unterthanen-Pflichten
^.v-r^Mren. im Schreiben, Rechnen, in Sprachen, Geographie, Ge
schichte, Naturwissenschaften u. s. m. Unterricht geben.
Unter so glücklichen Auspicien ist nach vielem Ringen in
Breslau die erste Pflanzstätte einer zeitgemäßen Bildung für
die hiesige Jugend nach dem Muster der Berliner Freischule
entstanden, die den Namen „Wilhelmsschule" erhielt und am
15. März 1791 feierlich eingeweiht wurde. An der Spitze des
Schulcollegiums standen die unermüdlich strebsamen Mitglieder
der Brüdergesellschaft Dohm und Henschel, denen die Organi
sation derselben übertragen worden war, und der humane könig
liche Kammer-Calculator Zimmermann führte den Vorsitz im
Directions-Collegium. Als Lehrer wirkten an derselben: Prof.
Joöl Löwe, Di'. Frankolm, Eduard Munk und der noch lebende,
rtihmlichst bekannte vr. Freund, welcher zugleich ein Zögling
dieser Schule war. Aber wir müssen nicht denken, daß dieses
neue Institut allenthalben den erwünschten Beifall fand, denn
was man heute für eine Nothwendigkeit hält, wurde damals
noch für ein Unglück gehalten. Man traute den Aufgeklärten
nicht, dabei waren die damaligen Liberalen kaum so liberal
wie unsere jetzigen Orthodoxen. Es wurde hin- und herge
stritten und der Rabbiner und die Regierung konnten nicht einig
darüber werden, „ob an derselben auch der Talmud gelehrt
werden solle oder nicht." Der Erstere war dagegen nnd er
wurde nach Beschluß der Letzteren eingeführt, aber nach einer
Dauer von siebzehn Monaten hörte der Unterricht plötzlich
wieder auf.
Eine andere wichtige Bestimmung ging aus demselben Er
laß — § 14 — hervor, nach welchem der Judenschaft die Er
laubniß ertheilt wurde: „die vielen zum Gottesdienst bestimmten
(Bet) Schulen völlig aufzuheben und dagegen ein einziges zum
öffentlichen Gottesdienst bestimmtes Hans oder Schule zu er
bauen oder einzurichten; damit die Judenschaft nicht nöthig hat,
ihren Gottesdienst zerstreut und in Winkeln, sondern öffentlich
und gemeinschaftlich zu halten."