Full text: Die Frauen und das politische Leben

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Volke, so argumentiert er, es eines Mannes für unwürdig, sich 
weiblicher Leitung zn unterstellen. Man mißachtet denjenigen, 
der sich dazu versteht. Frauen mögen für ihre Berufsarbeit noch 
so qualifiziert sein, sie mögen einen Mann an persönlicher und 
sachlicher Tüchtigkeit noch so sehr übertreffen, es ist dennoch eine 
Herabwürdigung für einen Mann, unter ihrer Leitung zn 
arbeiten. Sie gelten ein für allemal als Menschen zweiter 
Klasse. Sie würden nur dann nicht dafür gelten, und ein 
Mann könnte sich nur dann dazu verstehen, sich ohne Furcht 
für sein Ansehen ihrer Leitung zu unterstellen — so führt der 
Ausruf des Oberlehrerverbandes aus —, wenn der Staat sich 
entschließt, ihnen prinzipiell in Gesetzgebung rmd Verwaltung 
die gleichen Rechte wie den Männern zu gewähren. Solange 
das nicht geschieht, ist die allgemeine bürgerliche Autorität einer 
Frau nicht groß genug, als daß sie in irgendeinem Zweige des 
öffentlichen Dienstes Vorgesetzte eines Mannes werden könnte. 
Wenn auch der Philologenverband diese Argumentation sicherlich 
der Regierung nicht in der Absicht unterbreitet hat, damit die 
politische Gleichberechtigung der Frauen zu fördern, wenn er 
auch vielmehr mit diesen Ausführungen der Öffentlichkeit die 
Absurdität einer weiblichen Direktorin an ihren Konsequenzen 
für andere Gebiete des öffentlichen Lebens recht begreiflich 
machen wollte, so können doch wir Frauen aus dieser Argumen 
tation unsere Schlüsse ziehen. Sie verstärken sich aus dem Echo, 
das dieser Aufruf in gewissen Bolkskreisen immer noch findet. 
Hat doch jüngst eine Magistratsdeputation in einer halb länd 
lichen Gemeinde in der Nähe von Berlin statt einer warm 
empfohlenen Direktorin sich einen Direktor gewählt, weil das 
doch „reputierlicher" sei. 
Alle diese Tatsachen müssen den Frauen, die Ursachen und 
Folgen zu verknüpfen verstehen, die Augen darüber öffnen, daß 
sie in der Tat als Berufsarbeiterinnen nicht alle Rechte haben, 
deren sie bedürfen, daß die unwägbare Macht, die für alle 
Lebens- und Interessengebiete das politische Wahlrecht verleiht, 
auch ihnen erst die Möglichkeit einer nachdrücklichen und wirk 
samen Vertretung ihrer Berufsinteressen geben würde. Ohne
	        
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