Full text: Ratgeber für die Knappschaftsversicherung

b) Die L o hnklaffen. 
Welche bestehen zurzeit? 
Nach der Höhe des monatlichen Arbeitsverdienstes sind folgende 
Lohnklassen gebildet: 
Lohnklasse I bis zu 75 R.-M. 32 
„ II von mehr als 95 bis 10V „ 
„ HI „ .. 100 125 
„ IV „ .. .. 125 „ 150 „ 
.. V .. .. 150 175 
„ VI .. „ „ 175 „ 200 .. 
VII „ 200 R.-M. 
Der Vorstand der RKsch. kann für einzelne Gruppen von Ver 
sicherten (je nach ihrer Tätigkeit) die Zugehörigkeit zu den Lohn 
klassen bestimmen. 
Was gilt als monatlicher Arbeitsverdienst? 
Das 25fache des durchschnittlichen Verdienstes für den vollen 33 
Arbeitstag. 
c) Die Pflichtlei st ungen. 
Was muß die Arb eiterst ensionskasse gewähren? 
1. Invalidenpension für Knappschaftsinvaliden; 2. Witwen 
pension für die Witwen verstorbener Mitglieder und Knappschafts 
invaliden; 3. Waisengeld für Kinder verstorbener Mitglieder und 34 
Knappschaftsinvaliden; 4. freie ärztliche Behandlung und Arznei 
für Knappschaftsinvaliden und deren Angehörige; 5. eine Beihilfe 
zu den Bestattungskosten der Knappschaftsinvaliden, ihrer Ehe 
frauen und Kinder sowie der Empfänger von Witwenpension 
und Waisengeld, soweit nicht Sterbegeld der Kranken- oder Un 
fallversicherung gewährt wird. 
d) Die Znvalidenpension. 
Wer erhält sie? 
1. Wer das Alter von 65 Jahren vollendet hat oder dauernd 
berufsunfähig ist; 2. wer nicht dauernd berufsunfähig ist, aber 
nach Wegfall des Krankengeldes noch berufsunfähig ist, für die 
weitere Dauer der Berufsunfühigkeit. Berufsunfähigkeit wird 35, 3« 
auf Antrag auch dann angenommen, wenn der Antragsteller das 
50. Lebensjahr vollendet, 300 Beitragsmonate zurückgelegt, wäh 
rend dieser Zeit mindestens 180 Beitragsmonate wesentliche berg 
männische Arbeiten verrichtet hat und keine gleichwertige Lohn 
arbeit mehr verrichtet (A l t e r s p e n s i o n). Eine Lohnarbeit 
gilt dann als gleichwertig, wenn sie nach der Entlohnung der 
höchstgelohnten Arbeit entspricht, die der Berechtigte während 
seiner Dienstzeit nicht nur vorübergehend verrichtet hat.
	        
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