2. Kapitel. Rousseau.
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Tyrann gefährdet werden. Namentlich wird der Meuchelmord
Heinrichs III. durch einen Mönch gepriesen*). Wie die Em
pörungslehre von den Vertretern des Papalsystems aufgestellt
wurde, eben so wurde sie von den Vertretern des gallikanischen
Episkopalismus bekämpft*) **).
Daß demnach auch die Jesuiten wesentlich beitrugen, das
königliche Ansehen zu untergraben und die öffentliche Gesinnung
für die nachfolgende Staatsumwälzung empfänglich zu machen,
ist außer Zweifel. Dennoch hat ihre Lehre in sich selbst keine
Gemeinschaft mit der des Naturrechts und der Revolution,
wenn sie auch in den bestimmten Resultaten und sogar in der
Weise der Argumentation mit ihr zusammentrifft. Denn diese
stellt das Königthum unter den rein menschlichen Willen des
Volks, sie aber bekämpfen es im letzten Zweck zu Gunsten einer
theokratischen Gewalt, der auch das Volk unbedingt unterworfen
seyn soll, gleichwie seine Fürsten.
Zweites Kapitel.
Rousseau.
Aufnahme der bis dahin ausgebildeten Lehren. — Eigenthümliches Princip. — Lehre
über das Grundverhältniß des Staatsverbandes und deren Korrelate. — Lehre
über das Verhältniß der Regierung. — Lehre über den Zweck des Staatsverban-
des. — Beurtheilung.
Bei Rousseau***) findet sich die ganze Summe der Gedanken,
wie sie bis auf ihn von den Naturrechtslehrern (Grotius und
Hobbes), von den Vertheidigern der Empörung (Languet,
Buchanan, Milton), endlich von denen, die bereits aus
*) Mariana de rege et regis institutioue lib. I, cap. 6 et 7.
**) Petrus de Mar ca de concordia etc. lib. II, cap. 2.
***) Rousseau du contrat social. 1762.