Anhang zum I. Buch.
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Beschaffenheit und Wirkungskraft zu, so wie sie es für nöthig
hält, um die Welt zu erklären, nicht so, wie das Denken ohne
Betrachtung der Welt bloß nach seinem eignen Wesen statt
nach dem ihrigen es fordert.
In der neuern Philosophie zieht sich der Denker in sich
selbst zurück, er erhält das subjektive Princip, seine Vernunft.
Daher der Formalismus. Aber er findet in sich auch Freiheit
und Persönlichkeit. Und wenn er sich endlich doch genöthigt
sieht, zur Anerkennung des selbstständigen Daseyns außer ihm
zurück zu kehren, so wird er dasselbe nicht mehr in griechischer
Weise betrachten können als von der Idee oder dem Natur
gesetze zusammengehalten, sondern als das Werk des freien han
delnden Gottes.
Anhang
zum ersten Buch.
Die Römer.
Die römische Weltepoche enthält einen großen Fortschritt
des rechtlich-politischen Bewußtseyns: sowohl den Gedanken der
reinen Rechtsordnung, die zwar durch sittliche Ideen bestimmt,
doch nicht durch die sittlichen Motive des einzelnen Falles gebeugt
werden darf, als auch den Gedanken der Berechtigung (des
Rechts im subjektiven Sinne), der indessen hier noch nicht wie
zu unserer Zeit als Gedanke des Menschenrechts lim wahren
oder falschen Sinne), sondern bloß als Gedanke des erworbenen
Rechts, des nach der Rechtsordnung zustehenden Rechts erscheint.
Aber die römische Weltepoche enthält dessen ungeachtet keinen
Fortschritt des Bewußtseyns über die tiefern Gründe und Ideen