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Bei einer Betrachtung der Larve von der Bauchseite aus
ist die Mundöffnung nicht zu bemerken, da sie von einer Unter-
lippe vollständig bedeckt ist, welche als tasterloses, zungen-
förmiges Organ sich an der ventralen Kopfpartie zwischen den
basalen Kieferenden vorfindet. Vom Clypeus aus geht die
Oberlippe abwärts und legt sich eng an der Unterlippe an;
diese umgreift erstere mit ihrem etwas vorgewölbten Außen-
rande. Die zwischen beiden liegende Mundöffnung ist wohl
beim lebenden Tier stets geschlossen, wenn nicht ein Öffnen
derselben zum Ausstoßen der unverdaulichen Nahrungspartikel
notwendig wird. Die mediane Partie der ventralen Fläche der
Unterlippe ist stark verdickt; die Verdickung zieht sich von
der Mundspalte aus bis zur Grenze zwischen Kopf und Thorax.
C. Der Vorderdarm.
a) Die Mundhöhle.
Die Mundhöhle ist in ihrem vorderen Teile, welcher der
soeben beschriebenen Mundöffnung anliegt, eine geräumige
ellipsoide Rinne, deren Boden die muldenförmig ausgehöhlte
Unterlippe bildet. Da die Ränder der letzteren einen festen
seitlichen Verschluß der Höhle bilden, gelangt die Nahrung
wohl nicht in diesen Teil der Mundhöhle; auch die weiter
unten beschriebene Insertion der Kiefer spricht dagegen. Der
hintere Teil der Mundhöhle läßt deutlich drei nebeneinander
liegende Teile erkennen: einen medianen und zwei laterale.
Die Seitenteile, durch welche die Nahrung fließt, stellen starke,
aus dunkelbraunem Chitin bestehende Röhren dar, welche
durch einen sehr schmalen Spalt mit dem mittleren Teile in
Verbindung stehen. Letzterer hat gewöhnlich ein geringes,
dorsoventral komprimiertes Lumen; indessen können Muskeln
eine Vergrößerung desselben herbeiführen, und zwar greift ein
vom Clypeus ausgehendes Muskelpaar (m. protractor cavitatis
oris). an die obere Decke der Mundhöhle, während ein von
der Chitinverdickung der Unterlippe ausgehendes Muskelpaar
(m. retractor cavitatis oris) zu beiden Seiten einer medianen
Leiste der Basis ansetzt.
Da beide Kiefer, wie schon früher erwähnt wurde, ge-
lenkig mit dem Kopfe verbunden sind, muß es als unrichtig
bezeichnet werden, wenn von einem Verschmelzen der Kiefer