Full text: Der Friedensvertrag nebst Ausführungsgesetzen

V 
III 
Vorbemerkung. 
Der Friede von Versailles ist geschloffen. 
Das von den Gegnern aufgesetzte Friedensinstrument ist von 
uns angenommen, unterzeichnet und hat die Ratifikation durch 
Nationalversammlung und Reichsregierung erhalten. Da nunmehr 
der Vertrag durch eine Anzahl unserer Gegner ratifiziert ist, ist er 
endgültig in Kraft getreten (vrgl. Schluß der Einleitung). 
Dieser Friedensvertrag wird also auf Jahre hinaus ein 
wichtiges Handbuch bilden, mit dem wir uns einrichten, in das wir 
stets wieder Einsicht nehmen müssen. 
Deutschland hat nicht verhehlt, daß ihm überaus schwere Be 
dingungen auferlegt werden, von denen es fraglich ist, ob sie sich 
selbst mit dem besten Willen durchweg werden ausführen lassen. 
Wir haben bezeugt, daß wir den guten Willen haben und ehrlich 
bestrebt sein werden, den Vorschriften nachzukommen, soviel in 
unserer Macht steht. Bei den Gegnern wird es liegen, ob und wie 
reit sie im eigenen Interesse uns die Durchführung ermöglichen 
iezw. erleichtern wollen. 
Die deutschen Delegierten haben seinerzeit in schwerer Arbeit 
sich bemüht, in der ihnen gelassenen kurzen Frist die Schwierigkeiten 
zu begründen und Gegenvorschläge zu machen. 
Die Gegner haben diese Vorschläge geprüft, in der Hauptsache 
abgelehnt, mehrfach aber sie berücksichtigt und daraufhin die ur 
sprüngliche Fassung an verschiedenen Stellen teils durch kleinere 
Striche, teils durch Einsetzung ganz neuer Teile abgeändert. 
Wir halten es für wesentlich, diese Abänderung in der vor 
liegenden Ausgabe deutlich kenntlich zu machen, indem Einfügungen 
und Veränderungen durch besondere Schrift wiedergegeben werden, 
die in Wegfall gekommene frühere Textfassung in Fußnoten an 
gefügt ist. 
Ebenso wie diese Form per Wiedergabe dürfte es auch zur 
Orientierung willkommen sein, daß außer der allgemeinen llber-
	        
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