V
III
Vorbemerkung.
Der Friede von Versailles ist geschloffen.
Das von den Gegnern aufgesetzte Friedensinstrument ist von
uns angenommen, unterzeichnet und hat die Ratifikation durch
Nationalversammlung und Reichsregierung erhalten. Da nunmehr
der Vertrag durch eine Anzahl unserer Gegner ratifiziert ist, ist er
endgültig in Kraft getreten (vrgl. Schluß der Einleitung).
Dieser Friedensvertrag wird also auf Jahre hinaus ein
wichtiges Handbuch bilden, mit dem wir uns einrichten, in das wir
stets wieder Einsicht nehmen müssen.
Deutschland hat nicht verhehlt, daß ihm überaus schwere Be
dingungen auferlegt werden, von denen es fraglich ist, ob sie sich
selbst mit dem besten Willen durchweg werden ausführen lassen.
Wir haben bezeugt, daß wir den guten Willen haben und ehrlich
bestrebt sein werden, den Vorschriften nachzukommen, soviel in
unserer Macht steht. Bei den Gegnern wird es liegen, ob und wie
reit sie im eigenen Interesse uns die Durchführung ermöglichen
iezw. erleichtern wollen.
Die deutschen Delegierten haben seinerzeit in schwerer Arbeit
sich bemüht, in der ihnen gelassenen kurzen Frist die Schwierigkeiten
zu begründen und Gegenvorschläge zu machen.
Die Gegner haben diese Vorschläge geprüft, in der Hauptsache
abgelehnt, mehrfach aber sie berücksichtigt und daraufhin die ur
sprüngliche Fassung an verschiedenen Stellen teils durch kleinere
Striche, teils durch Einsetzung ganz neuer Teile abgeändert.
Wir halten es für wesentlich, diese Abänderung in der vor
liegenden Ausgabe deutlich kenntlich zu machen, indem Einfügungen
und Veränderungen durch besondere Schrift wiedergegeben werden,
die in Wegfall gekommene frühere Textfassung in Fußnoten an
gefügt ist.
Ebenso wie diese Form per Wiedergabe dürfte es auch zur
Orientierung willkommen sein, daß außer der allgemeinen llber-