werbslosen unmögliche und untaugliche Warteräume zur
Registrierung angewiesen werden usw.
Die Erwerbslosenausschüsse haben die Verteilung von Li
teratur unter den Erwerbslosen sowie die Veranstaltung von
Kultur- und Bildungsabenden (Vorträge, Referate, Kino usw.),
für letztere mit Hilfe der Partei- und Gewerkschaftsorganisa
tionen zu organisieren.
Die Erwerbslosenausschüsse müssen aus aktiven Erwerbs
loser, einen Selbstschutz zur Organisierung des Streikposten
stehens bei Streiks und zur Wiedereinquartierung exmittierter
Erwerbsloser schaffen. Ein Teil der Funktionen der Er-
werbslcsenausschüsse, die bei den Arbeitsämtern gebildet
werden, kann nicht für die Ausschüsse in Frage kommen, die in
Nachtasylen, Speisehallen und Lebensmittelausgabestellen be
stehen. Einige Funktionen dieser Ausschüsse unterscheiden sich
von jenen der in den Arbeitsämtern bestehenden Ausschüsse.
Im großen und ganzen aber können die Funktionen dieser Aus
schüsse, so wie sie hier dargelegt wurden, von sämtlichen
Erwerbslosenausschüssen, unabhängig davon, wo sie sich be
finden, übernommen werden.
Die Kommunisten, die Mitglieder der Roten Gewerkschaf
ten und der Gewerkschaftsopposition, die unter den Erwerbs
losen arbeiten, müssen dort eine ständige Mitgliederwerbung
für die Partei, für die Roten Gewerkschaften und die Gewerk
schaftsopposition durchführen.
Hier wurde lediglich ein Teil jener Tätigkeit aufgezählt,
die die Erwerbslosenausschüsse entfalten können.
Was dagegen die Erwerbslosenräte betrifft, so ist ihre
Tätigkeit noch umfassender als jene der Erwerbslosenaus
schüsse.
Die Erwerbslosenräte müssen in den leitenden Instanzen
verantwortliche, energische Funktionäre aufstellen, die an die
Spitze der Kommissionen (oder Abteilungen), die beim Er
werbslosenrat geschaffen sind, treten. Es sind folgende Kom
missionen zu schaffen:
Wirtschaftskommissionen zur Organisierung billiger oder
sogar Gratisspeiseküchen für Kinder besonders bedürftiger Er
werbsloser, wofür unter den im Betrieb stehenden
Arbeitern sowie unter den noch Unterstützung beziehenden Er
werbslosen Mittel gesammelt werden. Bei der Organisierung
solcher Speiseküchen muß der öffentlichen Kontrolle seitens
der Erwerbslosen und der im Betriebe stehenden Arbeiter
selbst Aufmerksamkeit zugewandt werden. Wenn in den Ver
sammlungen die Frage der Speiseküchen behandelt wird, muß
ebenso, wie bei der Sammlung von Geldern für ihre Organisie
rung, auseinandergesetzt werden, daß diese Speiseküchen nicht
im entferntesten imstande sein werden, die Not der ungeheuren
Erwerbslosenmassen zu lindern. Staat und Unternehmer sind
verpflichtet, die Erwerbslosen sicherzustellen und einen Er
werbslosenversicherungsfonds zu schaffen. Alle diese Speise-
küchen vermögen nur teilweise und vorübergehend die Not
‘»w besonders stark Bedürftiger zu lindern.