Full text: Die Arbeitslosigkeit und die Aufgaben der Kommunisten

werbslosen unmögliche und untaugliche Warteräume zur 
Registrierung angewiesen werden usw. 
Die Erwerbslosenausschüsse haben die Verteilung von Li 
teratur unter den Erwerbslosen sowie die Veranstaltung von 
Kultur- und Bildungsabenden (Vorträge, Referate, Kino usw.), 
für letztere mit Hilfe der Partei- und Gewerkschaftsorganisa 
tionen zu organisieren. 
Die Erwerbslosenausschüsse müssen aus aktiven Erwerbs 
loser, einen Selbstschutz zur Organisierung des Streikposten 
stehens bei Streiks und zur Wiedereinquartierung exmittierter 
Erwerbsloser schaffen. Ein Teil der Funktionen der Er- 
werbslcsenausschüsse, die bei den Arbeitsämtern gebildet 
werden, kann nicht für die Ausschüsse in Frage kommen, die in 
Nachtasylen, Speisehallen und Lebensmittelausgabestellen be 
stehen. Einige Funktionen dieser Ausschüsse unterscheiden sich 
von jenen der in den Arbeitsämtern bestehenden Ausschüsse. 
Im großen und ganzen aber können die Funktionen dieser Aus 
schüsse, so wie sie hier dargelegt wurden, von sämtlichen 
Erwerbslosenausschüssen, unabhängig davon, wo sie sich be 
finden, übernommen werden. 
Die Kommunisten, die Mitglieder der Roten Gewerkschaf 
ten und der Gewerkschaftsopposition, die unter den Erwerbs 
losen arbeiten, müssen dort eine ständige Mitgliederwerbung 
für die Partei, für die Roten Gewerkschaften und die Gewerk 
schaftsopposition durchführen. 
Hier wurde lediglich ein Teil jener Tätigkeit aufgezählt, 
die die Erwerbslosenausschüsse entfalten können. 
Was dagegen die Erwerbslosenräte betrifft, so ist ihre 
Tätigkeit noch umfassender als jene der Erwerbslosenaus 
schüsse. 
Die Erwerbslosenräte müssen in den leitenden Instanzen 
verantwortliche, energische Funktionäre aufstellen, die an die 
Spitze der Kommissionen (oder Abteilungen), die beim Er 
werbslosenrat geschaffen sind, treten. Es sind folgende Kom 
missionen zu schaffen: 
Wirtschaftskommissionen zur Organisierung billiger oder 
sogar Gratisspeiseküchen für Kinder besonders bedürftiger Er 
werbsloser, wofür unter den im Betrieb stehenden 
Arbeitern sowie unter den noch Unterstützung beziehenden Er 
werbslosen Mittel gesammelt werden. Bei der Organisierung 
solcher Speiseküchen muß der öffentlichen Kontrolle seitens 
der Erwerbslosen und der im Betriebe stehenden Arbeiter 
selbst Aufmerksamkeit zugewandt werden. Wenn in den Ver 
sammlungen die Frage der Speiseküchen behandelt wird, muß 
ebenso, wie bei der Sammlung von Geldern für ihre Organisie 
rung, auseinandergesetzt werden, daß diese Speiseküchen nicht 
im entferntesten imstande sein werden, die Not der ungeheuren 
Erwerbslosenmassen zu lindern. Staat und Unternehmer sind 
verpflichtet, die Erwerbslosen sicherzustellen und einen Er 
werbslosenversicherungsfonds zu schaffen. Alle diese Speise- 
küchen vermögen nur teilweise und vorübergehend die Not 
‘»w besonders stark Bedürftiger zu lindern.
	        
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